Erlöschensbescheinigung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Diese Bescheinigung dient der Vorlage beim Grundbuchamt zur Löschung einer bestehenden, beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten eines Versorgungsunternehmens.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 32
Voraussetzungen
- das zur Zeit der Antragsstellung zuständige Versorgungsunternehmen (oder Rechtsnachfolger) übt das Recht nicht mehr aus und hat der Löschung zugestimmt
- es ist kein anderer Berechtigter ersichtlich
Verfahrensablauf
- Füllen Sie das Formular zur Antragstellung (siehe –> Formulare und weitere Angebote) vollständig aus.
- Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe –> Erforderliche Unterlagen) bei.
- Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.
Erforderliche Unterlagen
- Erklärung des zur Zeit der Antragsstellung zuständigen Versorgungsunternehmens (oder Rechtsnachfolger), dass das Recht nicht mehr ausgeübt und der Löschung zugestimmt wird.
Frist/Dauer
keine
Kosten
gemäß Sächsischem Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG), sofern keine Gebührenbefreiung besteht
Rechtsgrundlage
- § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)
- § 10 Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV)
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 16.07.2024
Zuständige Dienststelle
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