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Krisenbewältigung und Neustart, Zuschuss beantragen (KUNST) (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung von Zuwendungen aus dem Fonds "Krisenbewältigung und Neustart" (KUNST) nach der Richtlinie zur erfolgreichen Überwindung einer Krisensituation, Nr. 05370

Das Förderprogramm richtet sich an sanierungsfähige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), bei denen Insolvenz ansteht. Die Unternehmen sind jedoch sanierungsfähig und haben damit gute Aussichten, dass der Betrieb im Insolvenzverfahren und darüber hinaus im Rahmen eines Insolvenzplanes fortgeführt wird.

Welche finanzielle Unterstützung ist möglich?

  • vor beziehungsweise während der Insolvenzphase: anteilige Übernahme der Kosten für die Erstellung eines Insolvenzplans
  • im laufenden Insolvenzverfahren: Sicherstellung der Liquidität durch Massedarlehen
  • nach Vorlage eines bestätigten Insolvenzplanes und Beendigung des Insolvenzverfahrens: anteilige Finanzierung von Neu- beziehungsweise Ersatzinvestitionen und Auftragsfinanzierungen, die der Existenzfestigung und Stabilisierung der Wettbewerbsfähigkeit dienen

Insolvenzplan-Erstellung – Konditionen

Art der Förderung
Zuschuss (nicht rückzahlbare Zuwendung)

Höhe
bis zu 50 % der Planerstellungskosten, maximal EUR 10.000

Investition und Auftragsfinanzierung – Konditionen

Art der Förderung
Darlehen (Anteilsfinanzierung)

Darlehenshöhe
in der Regel mindestens EUR 25.000 bis maximal EUR 1 Million (maximal 80 % des Gesamtbedarfes)

Auszahlung
100 %

Laufzeiten, Zinssatz

  • bis zu 48 Monate
  • monatliche Tilgung (bis zu ein tilgungsfreies Jahr)
  • marktüblicher Festzinssatz für die gesamte Laufzeit

Sicherheiten

  • persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter* (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung)
  • ansonsten: freies Anlagevermögen, sonstige Drittsicherheiten

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Zuständige Stelle

Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Voraussetzungen

Sanierungsfähigkeit

Zuwendungen aus dem Förderprogramm können nur gewährt werden, wenn Ihr Unternehmen sanierungsfähig ist. Es sind Belege erforderlich, dass ein Insolvenzplan erfolgreich ist.

Antragsberechtigte

sanierungsfähige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte in Sachsen aus den Bereichen

  • gewerbliche Wirtschaft
  • Handwerk
  • Handel
  • Dienstleistungen
  • Freiberufler (nicht bei Massedarlehen und Kostenübernahme Insolvenzplan)

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Existenzgründer und Unternehmen in der Gründungsphase
  • Unternehmen aus sensiblen Sektoren
  • für Massedarlehen und Kostenübernahme Insolvenzplan:
    • Unternehmen, die bereits Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten haben (z. B. Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen und Liquiditätshilfedarlehen)

Verfahrensablauf

Beratung

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.

Antragstellung

Im laufenden Insolvenzverfahren haben Sie selbst kaum eine Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen. Nur der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Anträge zu stellen auf

  • Zuwendung zu den Kosten der Insolvenzplan-Erstellung
  • Gewährung eines Massedarlehens

Erforderliche Unterlagen

  • Dokumente und Nachweise

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck.

Frist/Dauer

Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens (Maßgeblicher Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch bei der SAB)

Kosten

Antragstellung: keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 23.01.2023

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