Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche (EFD), Bewerbung einreichen
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Dieses von der Europäischen Union aufgelegte Programm soll die Mobilität von Jugendlichen fördern. Es versteht sich als pädagogische Maßnahme, in der interkulturelles Lernen im Mittelpunkt steht.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer helfen Projekte zu initiieren, die gesellschaftlichen Bedürfnissen gerecht werden und bereichern diese Projekte mit ihrer Motivation. Vor, während und nach Beendigung ihres Dienstes werden die Freiwilligen pädagogisch begleitet.
In der Regel dauert ein EFD zwischen zwei und zwölf Monaten. Kürzere Projekte ab zwei Wochen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Teilnahme an einem EFD-Projekt ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenlos (nur zu den Reisekosten kann ein Zuschuss erhoben werden). Dazu gehören auch ein Taschengeld, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Versicherung und ein Sprachkurs.
Voraussetzungen
Der EFD richtet sich an alle jungen Menschen zwischen 17 und 30 Jahren. Eine prioritäre Zielgruppe sind junge Menschen mit erhöhtem Förderbedarf.
Außer der Altersregelung gibt es keine weiteren Zugangsbeschränkungen. Ein bestimmter Bildungsabschluss oder Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich.
Der EFD basiert auf einer soliden Partnerschaft zwischen den Freiwilligen, einer Entsende- und einer Aufnahmeorganisation. Alle Organisationen müssen eine gültige Akkreditierung besitzen.
Verfahrensablauf
Jede Entsendeorganisation regelt das Aufnahmeverfahren selbst, so dass es kein einheitliches Verfahren gibt.
- Es wird daher empfohlen, sich frühzeitig mit individuell relevanten Organisationen in Verbindung zu setzen, um mehr über die möglichen Projekte und die Anforderungen an eine Bewerbung zu erfahren.
Erforderliche Unterlagen
Da es keine einheitlichen Vorgaben gibt, sind die nötigen Unterlagen für eine Bewerbung bitte bei den jeweiligen Organisationen zu erfragen.
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020
Zuständige Dienststelle
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