Skip to content

EUROPASS Mobilität

Allgemeine Informationen

Der "EUROPASS Mobilität" ist für alle interessant, die einen Lernaufenthalt im Ausland absolvieren möchten.

In ihm werden alle Aufenthalte im Ausland festgehalten, bei denen das Lernen einen wichtigen Anteil hat: zum Beispiel Berufsausbildung und Berufsbildung sowie Praktika und Schüleraustausch-Programme. Der Pass gibt damit einen Überblick über die gesammelten internationalen Erfahrungen. Die entsendende und die aufnehmende Organisation tragen gemeinsam die Einzelheiten des Aufenthalts ein, insbesondere die Dauer und den Inhalt, der vermittelt wurde.

Zielgruppe des "EUROPASS Mobilität" sind nicht mehr nur Jugendliche in der Aus- und Weiterbildung, sondern alle Personen, die einen Lernabschnitt im Ausland absolvieren, also auch Schüler von allgemeinbildenden Schulen sowie Studierende und Erwachsene. In diesem Zusammenhang hat er 2005 den "Europass Berufsbildung" abgelöst.

Voraussetzungen

Der "EUROPASS Mobilität" gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Staaten) und in den Vertragstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes Island, Norwegen und Liechtenstein (EWR-Staaten). Der Auslandsaufenthalt muss in einem dieser Staaten stattfinden, um in den "EUROPASS Mobilität" eingetragen werden zu können.

Bei Auslandsaufenthalten im Rahmen von Gemeinschaftsprogrammen fallen die Türkei und die Schweiz zusätzlich in den Geltungsbereich.

Folgende Qualitätskriterien müssen erfüllt werden:

  • schriftliche Vereinbarung zwischen Entsendeeinrichtung und Gastorganisation über Inhalte, Ziele und Dauer des Lernabschnitts im europäischen Ausland
  • angemessene sprachliche Vorbereitung der Personen, die zu einem Lernabschnitt ins Ausland entsandt werden
  • Betreuung durch einen Mentor im Ausland
  • Einhaltung des geografischen Geltungsbereichs:
    • Teilnehmer an Gemeinschaftsprogrammen: EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein), Türkei, Schweiz
    • Einzelentsendungen: EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein)

Hinweis: Diese Qualitätskriterien sind bei bewilligten Maßnahmen und Projekten im Rahmen der EU-Gemeinschaftsprogramme oder national geförderter bilateraler Programme (DFJW, DFS, BAND, Training Bridge, GjØr Det) erfüllt.

Verfahrensablauf

Üblicherweise sucht die Bildungseinrichtung oder der Betrieb im Herkunftsland eine Aufnahmeeinrichtung im Ausland. Beide Partner vereinbaren den Inhalt, die Dauer und die sonstigen Bedingungen und erklären sich dazu bereit, die im Ausland erworbene Qualifikation im "EUROPASS Mobilität" zu bestätigen.

Der "EUROPASS Mobilität" muss von der entsendenden Einrichtung (Betrieb oder Bildungseinrichtung) im Herkunftsland beantragt werden. Dies kann online erfolgen.

Neben dem Nationalen Europass Center gibt es noch eine Reihe weiterer Ausgabestellen. Beispielsweise betreut der Pädagogische Austauschdienst (PAD) den schulischen Bereich und der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) den Hochschulbereich. Daneben sind auch alle Industrie- und Handelskammern sowie alle Handwerkskammern Ausgabestellen.

Frist/Dauer

Der "EUROPASS Mobilität" kann frühestens zehn Wochen vor dem Beginn des Auslandsaufenthalts beantragt werden.

Kosten

keine.

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch das Nationale Europass Center Deutschland. 01.03.2022

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):