Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ), Bewerbung einreichen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) bietet die Möglichkeit, ein Jahr lang im Natur- und Umweltschutz zu arbeiten und praktische Erfahrungen zu sammeln. Es dient der Berufsorientierung und fördert die Persönlichkeitsentwicklung.
In folgenden Aufgabenbereichen ist ein Einsatz möglich:
- Natur- und Umweltschutz
- Landwirtschaft und Landschaftspflege
- Umweltbildung
- Tierschutz
- Forstwirtschaft
- öffentliche Verwaltung
- Organisationen
- Umwelttechnik und technischer Umweltschutz
Damit ist beispielsweise eine Mitarbeit in der ökologischen Landwirtschaft, in Tierschutzreservaten, Naturschutzzentren, Nationalparks, ökologischen Bildungsstätten und Umweltämtern denkbar. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen widmen sich dem Versorgen von Tieren, der Bewirtschaftung von Feldern, der Landschaftspflege, dem Bau von Nistkästen und Biotopen, aber auch umweltbezogener Verwaltungs- und Öffentlichkeitsarbeit.
Das FÖJ dauert zwölf Monate (01.09. bis zum 31.08. des Folgejahres).
Das Freiwillige Ökologische Jahr können Sie nur bei anerkannten Trägern ableisten. Diese sind auch die Anlaufstellen für Ihre Bewerbung.
Zuständige Stelle
- FÖJ-Träger im Freistaat Sachsen
JUST – Jugendstiftung Sachsen
Voraussetzungen
Teilnehmer und Teilnehmerinnen an einem FÖJ müssen die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und dürfen das 27. Lebensjahr bis zum Ende des Dienstes noch nicht vollendet haben.
- Die mehrmalige Ableistung eines FÖJ ist nicht möglich.
- Der Kindergeldanspruch besteht während des FÖJ weiter.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich bei Interesse an den Träger, bei dem Sie gern das FÖJ machen möchten. Von diesem erhalten Sie nähere Informationen, zum Beispiel zu den jeweiligen Einsatzstellen und Einsatzorten sowie die Einzelheiten der Bewerbung.
Erforderliche Unterlagen
Die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:
- Name
- Adresse
- Geburtsdatum
- gewünschte Einsatzstelle(n)
- kurze Begründung für die Teilnahme am FÖJ
Weiterhin müssen Sie der Bewerbung folgende Unterlagen beifügen:
- tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des letzten Schulzeugnisses
- zwei Lichtbilder
Frist/Dauer
- Bewerbungen: bis 30.04. des Jahres, in dem das FÖJ beginnt
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz, JFDG)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen (RL-FwD)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.