Hochschule, Namensänderung mitteilen
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie an einer Hochschule eingeschrieben (immatrikuliert) sind, müssen Sie dieser die Änderung Ihres Nachnamens (durch Heirat oder Scheidung) mitteilen.
Ansprechstelle
Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind
(Geben Sie in das Amt24-Suchfeld "Hochschule" oder "Universität" und den Standort ein.)
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Für die Mitteilung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Sie können die Änderung in der Regel persönlich im Studierendensekretariat, per Post oder per E-Mail bekannt geben.
- Die Hochschule darf jedoch die Vorlage des Personalausweises verlangen, sodass Sie in diesem Fall persönlich erscheinen müssen.
- Wenn Sie einen Studierendenausweis in Form einer Chipkarte besitzen, können Sie die Änderung an manchen Hochschulen im Studierendensekretariat selbst vornehmen. Nach Bekanntgabe der Namensänderung erhalten Sie eine neue Chipkarte.
Hinweis: Da die Hochschulen in diesem Bereich nicht einheitlich verfahren, ist es sinnvoll, dass Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer Hochschule über die geltenden Bestimmungen selbst informieren.
Erforderliche Unterlagen
Wenn die Hochschule verlangt, dass Sie persönlich zur Änderung Ihres Namens erscheinen, müssen Sie in der Regel mitbringen:
- den alten Studierendenausweis und
- Ihren neuen Personalausweis (mit neuem Namen)
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 15 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) – Verarbeitung personenbezogener Daten
- Sächsische Hochschulpersonendatenverordnung (SächsHSPersDatVO)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 31.07.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.