Europäische Jobbörse (EURES) in Anspruch nehmen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
In der Europäischen Jobbörse EURES (European Employment Services) finden Sie Informationen zu Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten in Europa. Es ist das Kooperationsnetz zur Förderung der Mobilität von Arbeitnehmern* im Europäischen Wirtschaftsraum. Koordiniert wird das Netz von der Europäischen Kommission.
Die Ziele sind:
- Information, Orientierung und Beratung über Arbeitsmöglichkeiten sowie Lebens- und Arbeitsbedingungen im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz
- Unterstützung von Arbeitgebern bei der Suche nach Arbeitskräften aus anderen Ländern
- Beratung und Hilfestellung für Arbeitskräfte und Arbeitgeber in grenzüberschreitenden Regionen
Die Stellenangebote stammen von EURES–Mitgliedern und -Partnern, insbesondere den öffentlichen Arbeitsverwaltungen in Europa. Jede Ausschreibung enthält weitere Angaben zu den Bewerbungsmodalitäten und Ansprechpartnern. Die "EURES-Jobs" sind mit einer blauen Flagge gekennzeichnet. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber besonders daran interessiert ist, Arbeitnehmer aus anderen europäischen Ländern einzustellen.
Tipp: Bei Fragen zu einem bestimmten Stellenangebot wenden Sie sich bitte an das ZAV Info-Center (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung).
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Zuständige Stelle
Bundesagentur für Arbeit
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Die Stellenangebote der Jobbörse können Sie ohne vorherige Anmeldung im Internet abrufen.
Erforderliche Unterlagen
Für die Nutzung der Europäischen Jobbörse: keine
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Neue Kompetenzen für neue Beschäftigte
Amtsblatt der Europäischen Union
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales). 02.06.2020
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.