Annen-Medaille, Vorschläge für die Verleihung einreichen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Mit der "Annen-Medaille" werden jährlich Menschen geehrt, die ehrenamtlich im Bereich der Sozial- oder Familienarbeit besondere Verdienste erworben haben. Die Sächsische Staatsregierung drückt damit ihre ganz besondere Wertschätzung für die geleistete Arbeit aus und verschafft ihr damit auch öffentliche Anerkennung.
Die Medaille trägt den Namen der Kurfürstin Anna von Sachsen (1532 bis 1585), die sich in ihrer Zeit in besonderer Weise für das Gemeinwohl eingesetzt hat.
Die Medaille
Die Medaille ist eine aus Meißner Porzellan gefertigte Erinnerungsplakette. Sie ist rund und hat einen Durchmesser von acht Zentimetern. Sie trägt auf der Vorderseite das Porträt und die Lebensdaten der Kurfürstin Anna von Sachsen und die Inschrift "HELFEN PFLEGEN FÖRDERN". Die Rückseite der Medaille zeigt das Wappen des Freistaates Sachsen. Umfasst wird das Wappen mit Bildnissen von Menschen verschiedener Generationen und durch die Meißner Schwerter. Umrandet werden diese Zeichen links und rechts von je einer halbgeöffneten Hand. Im oberen Kreisrand sind die Worte "SOZIALES SACHSEN", im unteren Kreisrand die Worte "MITEINANDER LEBEN – FÜREINANDER DASEIN" eingeprägt.
Zuständige Stelle
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Voraussetzungen
- uneigennützige, selbstständige und ehrenamtliche Leistung in der Sozial- oder Familienarbeit
Im Sinne der Medaillenaufschrift "Soziales Sachsen, Miteinander Leben, Füreinander Dasein" werden langjährige Verdienste in den Bereichen "Helfen", "Pflegen" und "Fördern" gewürdigt. Unter langjährig wird dabei ein mindestens fünfjähriger Zeitraum verstanden.
Geehrt werden können sowohl Einzelpersonen als auch Personengruppen.
Verfahrensablauf
Zur jährlichen Verleihung der "Annen-Medaille" können alle im Freistaat Sachsen im sozialen Bereich tätigen Organisationen und Stellen, die kommunalen Gebietskörperschaften und die Kirchen Vorschläge für die zu ehrenden Personen einreichen (Vordruck –> "Onlineantrag und Formulare").
- Eine Auswahlkommission des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz unterbreitet der Staatsministerin aus den Einsendungen Vorschläge, aus denen sie die Auszuzeichnenden bestimmt.
- Die Institutionen, welche Vorschläge eingereicht haben, werden über das Auswahlergebnis informiert.
- Die ausgezeichneten Personen oder Personengruppen erhalten neben der "Annen-Medaille" auch eine Verleihungsurkunde.
Die Verleihung findet im September / Oktober des jeweiligen Jahres statt.
Erforderliche Unterlagen
Frist/Dauer
Einreichung von Vorschlägen: bis zum 31.05. eines jeden Jahres
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.04.2024
Zuständige Dienststelle
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