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Studium ohne Abitur, Berechtigung erwerben

Allgemeine Informationen

Zugangsprüfung zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie eine zweijährige staatlich geregelte Berufsausbildung abgeschlossen und mindestens drei Jahre Berufserfahrung in Ihrem erlernten Beruf haben, können Sie die Berechtigung zum Studium an einer Hochschule erwerben. Dazu müssen Sie an der gewünschten Hochschule ein Beratungsgespräch absolvieren und die Zugangsprüfung an dieser Hochschule bestehen.

Zur Zugangsprüfung an der Berufsakademie Sachsen können Sie zugelassen werden, wenn Sie eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Das Nähere zur Zugangsprüfung regelt die Berufsakademie Sachsen in einer Ordnung. Bitte informieren Sie sich dort über die aktuellen Voraussetzungen.

Prüfungsvorbereitung: E-Learning in der E-Stube

In der E-Stube können sich Interessierte kostenlos gezielt auf die Hochschulzugangsprüfung und das Studium an sächsischen Hochschulen vorbereiten. Das vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) geförderte Gemeinschaftsprojekt der HTW und der TU Dresden wird auf der Lernplattform OPAL umgesetzt, die Lehrenden und Lernenden den Informationsaustausch erleichtert. Sie finden hier E-Lectures, Skripte, Musteraufgaben, Testklausuren und nützliche Hinweise.

Nach bestandener Prüfung

Die Hochschulen führen die Zugangsprüfung in eigener Verantwortung durch. Mit Bestehen der Prüfung erwerben Sie eine Hochschulzugangsberechtigung für das betreffende Studienfach (fachbezogen) an der betreffenden Hochschule (hochschulgebunden).

Bestehen Sie die Zugangsprüfung, bedeutet das nicht, dass Sie zugleich zum gewünschten Studiengang zugelassen sind. Die Zulassung müssen Sie gesondert beantragen.

Hinweis: Haben Sie einen Meistertitel oder vergleichbare Fortbildungsabschlüsse, verfügen Sie nach einem Beratungsgespräch an der betreffenden Hochschule über die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung wie Abiturientinnen und Abiturienten.

Zuständige Stelle

Universitäten, Kunsthochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Berufsakademie Sachsen

–> Amt24-Behördenwegweiser

(Geben Sie in das Amt24-Suchfeld "Hochschule", "Universität" oder "Berufsakademie" ein.)

Voraussetzungen

  • erfolgreich abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung
  • drei Jahre Berufserfahrung

Weitere Voraussetzungen sind von Hochschule zu Hochschule verschieden. Informieren Sie sich daher bei der jeweiligen Einrichtung.

Verfahrensablauf

  • melden Sie sich bei der jeweiligen Hochschule an
  • die Hochschule informiert Sie, ob Sie zu der Zugangsprüfung zugelassen werden und wann diese stattfindet

Die Zugangsprüfung umfasst in der Regel mehrere Teilprüfungen zu den Themen Deutsche Sprache, Mathematik, Fremdsprache sowie einen hochschul- und studienbezogenen Bereich.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung
  • Lebenslauf
  • Erklärung, welchen Studiengang Sie belegen wollen

Je nach Hochschule sind weitere Nachweise erforderlich. Informieren Sie sich bei der jeweiligen Einrichtung.

Frist/Dauer

Anmeldungsfristen: unterschiedlich, informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus; Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden. 31.07.2024

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