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Design anmelden

Allgemeine Informationen

Antrag auf Eintragung eines Designs nach §§ 11 folgende Designgesetz (DesignG)

Wenn Sie ein Design für ein Produkt entwickelt haben, sollten Sie die Eintragung in das Designregister beantragen. Als eingetragenes Design im Designregister ist dieses vor der unerlaubten Verwendung durch Dritte geschützt.

Das Designgesetz (DesignG) regelt den rechtlichen Schutz von Designs und erfasst die Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon. Die Erscheinungsform kann sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergeben.

Auch Verpackungen, Ausstattungen und Einzelteile können Sie als Design anmelden.

Hinweis: Bis 2013 wurden Designs noch als Geschmacksmuster bezeichnet.

Zuständige Stelle

  • Patentanwaltskanzlei (Ansprechstelle)
  • Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

Voraussetzungen

  • Neuheit: Vor dem Anmeldetag darf kein identisches Design offenbart worden sein
  • Eigenart: Der Gesamteindruck muss sich vom Gesamteindruck anderer bereits offenbarter Muster unterscheiden

Tipp: Vor der Anmeldung sollten Sie sich darüber informieren, ob es bereits ähnliche oder gleiche Designs gibt. Damit können Sie einem späteren Löschungsverfahren vorbeugen.

Verfahrensablauf

Schutzrechte können von jedem selbst angemeldet werden.

Grundsätzlich ist es Ihnen überlassen, ob Sie die Hilfe eines Patentanwalts oder einer Patentanwältin in Anspruch nehmen oder nicht. Bedenken Sie jedoch, dass Fehler beim Verfassen der Erfindungsbeschreibung meist zu Verzögerung führen oder gar nicht zu korrigieren sind.

  • Falls Sie beabsichtigen, die Erfindung auch im Ausland anzumelden, sollten Sie bereits jetzt einen Patentanwalt oder eine Patentanwältin hinzuziehen.
  • Wenn Sie nicht über einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, müssen Sie sich von einem Anwalt oder einer Anwältin vertreten lassen.

Tipp: Im Internetportal der Patentanwaltskammer können Sie gezielt nach einem Patentanwalt oder einer Patentanwältin in Ihrer Nähe suchen:

Anmeldung

  • Das erforderliche Formular erhalten Sie bei den oben genannten Stellen oder im Internet (siehe –> Onlineantrag / Formulare und weitere Angebote).
  • Die Anmeldung von Schutzrechten ist online möglich, informieren Sie sich darüber auf den Seiten des Deutschen Patent-und Markenamtes (DPMA).
  • Wenn Sie mehrere Designs entwickelt haben, können Sie diese in einer Sammelanmeldung zusammenfassen, wenn sie derselben Warenklasse angehören.
  • Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei den oben genannten Stellen in vierfacher Ausfertigung in Papierform oder elektronisch ein und zahlen Sie die Anmeldegebühr.

Prüfung

  • Die Designstelle prüft Ihre Anmeldung dahingehend, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Eintragung gegeben sind und ob die Anmeldung den formalen Kriterien genügt.
  • Es erfolgt keine Prüfung auf Neuheit oder Umfang der Erfindung.

Register-Eintrag

  • Nach Abschluss des Eintragungsverfahrens nimmt das Deutsche Patent-und Markenamt den Eintrag in das Designregister vor.
  • Es erfolgt eine Veröffentlichung im Designblatt.
  • Mit dem Registereintrag wird der Designschutz wirksam.

Erforderliche Unterlagen

 

  • Formblatt "Wiedergabe eines Designs" zusammen mit einer zur Bekanntmachung geeigneten Wiedergabe des Designs (Beispiel: grafische Darstellung)
    Sie können der Wiedergabe eine erklärende Beschreibung beifügen.
  • bei einer Sammelanmeldung zusätzlich: Anlageblatt

Tipp: Wie ein Antrag aussehen sollte und welche Informationen er genau enthalten muss, erläutert das DPMA in einem Merkblatt.

Frist/Dauer

  • Schutzdauer: zunächst 5 Jahre, danach Verlängerung auf maximal 25 Jahre (gegen Gebühr mit Fälligkeit alle 5 Jahre)
  • Beschwerde bei Zurückweisung: innerhalb 1 Monat nach Zustellung des Beschlusses

Kosten

Anmeldegebühr

  • bei schriftlicher Anmeldung: EUR 70,00
  • bei elektronischer Anmeldung: EUR 60,00
  • bei einer Sammelanmeldung für jedes Muster: EUR 7,00 beziehungsweise EUR 6,00, mindestens jedoch insgesamt EUR 70,00 beziehungsweise EUR 60,00
  • Zahlung innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung

Achtung! Bei Nichtzahlung gilt Ihre Anmeldung als zurückgenommen.

Auslagenpauschale

  • für die Kosten der Bekanntmachung: EUR 12,00 pro Design

Verlängerungsgebühren

  • für das 6. bis 10. Schutzjahr: EUR 90,00 pro Design
  • für das 11. bis 15. Schutzjahr: EUR 120,00 pro Design
  • für das 16. bis 20. Schutzjahr: EUR 150,00 pro Design
  • für das 21. bis 25. Schutzjahr: EUR 180,00 pro Design

Hinweis: Daneben können je nach Einzelfall unterschiedliche Gebühren anfallen, zum Beispiel für die Herstellung von Kopien, schriftliche Auskünfte. Wie für die meisten Schutzrechtsverfahren können Sie für die Anmeldung und Aufrechterhaltung eines Designs in begründeten Fällen Verfahrenskostenhilfe des Deutschen Patentamts beantragen.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 19.08.2025

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