Kostenerstattung für Haushaltshilfe im Krankheitsfall, Antrag stellen
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie in die Klinik oder zur Kur müssen, steht Ihnen als gesetzlich Versicherter eine Haushaltshilfe zu – vorausgesetzt, Sie werden im Krankenhaus behandelt oder im Rahmen einer Kur (medizinische Vorsorgeleistung / Rehabilitation).
Falls die Kasse selbst keine Haushaltskraft stellt, übernimmt sie in einem angemessenen Rahmen Kosten für die Hilfeleistung, die Sie wählen.
Unterstützung durch Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad wird nicht bezahlt. Helfende Angehörige können aber bei der Krankenkasse Fahrtkosten und Verdienstausfall geltend machen. Erbringt eine Sozialstation die Haushaltshilfe, so sind die Erstattungssätze meist vertraglich mit der Krankenkasse geregelt.
Hinweis: Wenn Sie privat versichert sind, können Sie Haushaltshilfe-Kosten, die wegen eines Klinik- oder Kuraufenthalts entstehen, aus dem Krankenhaustagegeld bestreiten. Fragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung nach, in welchem Umfang etwaige Kosten abgedeckt sind.
Ansprechstelle
Gesetzliche Krankenversicherung (Krankenkasse)
–> Krankenkassenliste
Datenbank des GKV-Spitzenverbandes
Voraussetzungen
Im Haushalt lebt ein Kind,
- das jünger als zwölf Jahre ist,
- an einer Behinderung leidet oder
- aus anderen Gründen auf Hilfe angewiesen ist.
Verfahrensablauf
Die Formulare für den Antrag und die Abrechnung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Antrag
- Stellen Sie den Antrag bitte bevor Sie die Haushaltshilfe verpflichten und beschäftigen.
- Nur in Notfällen, bei plötzlicher Erkrankung oder nach einem Unfall kann Haushaltshilfe im Nachhinein beantragt werden.
- Füllen Sie das Antragsformular aus, geben Sie bitte an, wer konkret die Haushaltshilfe erbringt.
- Reichen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein.
Erstattung
- Füllen Sie das Abrechnungsformular aus und reichen Sie es mit den nötigen Nachweisen bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Die Krankenkasse erstattet Ihnen auf Ihre Abrechnung hin
- den Arbeitslohn der Haushaltshilfe oder
- die Fahrtkosten und den Verdienstausfall von Verwandten.
Den Verdienstausfall von Verwandten müssen Sie vom Arbeitgeber bestätigen lassen oder mit einer Verdienstbescheinigung nachweisen. Das Formular für den Arbeitgeber fordern Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse an.
Erforderliche Unterlagen
Für den Antrag
- Falls nicht im Krankenhaus stationär behandelt: Ärztliche Verordnung für Zeit und Umfang der benötigten Haushaltshilfe.
Für die Erstattung
- Nachweise für die erbrachte Leistung (Zahlungsbeleg) oder
- Fahrscheine, Fahrtkostenabrechnung, Nachweis über den Verdienstausfall.
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- §§ 38, 132 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V)
- § 54 Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) - Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 22.03.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.