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Grundbuch-Eintragung beantragen

Allgemeine Informationen

Das Grundbuch gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück. Es enthält auch Angaben zu Belastungen wie beispielsweise Grundschulden und Hypotheken.

Daher müssen in das Grundbuch unter anderem folgende Vorgänge eingetragen werden:

  • Änderung des Eigentümers*
  • Vormerkungen
  • Bestellung und Löschung einer Hypothek
  • Bestellung und Löschung von Grundschulden

Der rechtsgeschäftliche Erwerb des Eigentums an einem Grundstück setzt zwingend auch die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch voraus.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Ansprechstelle

Für das Bergwerkseigentum werden besondere Grundbuchblätter mit der Bezeichnung "Berggrundbuch" geführt – zuständig für ganz Sachsen:

–> Amtsgericht Freiberg

Zuständige Stelle

Grundbuchamt am Amtsgericht

Voraussetzungen

Voraussetzung der Eintragung ist im Regelfall

  • ein Antrag,
  • eine Eintragungsbewilligung,
  • die Voreintragung desjenigen, dessen Recht durch die Eintragung betroffen wird
  • und die Einhaltung besonderer Formvorschriften.

In besonderen Fällen, etwa bei der Auflassung eines Grundstücks, gelten zusätzliche Anforderungen.

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich im Einzelfall bei einem Notar oder einem Rechtsanwalt, der oder die Ihnen abgestimmt auf Ihre Situation Hinweise zum Verfahren und den von Ihnen zu besorgenden Unterlagen geben wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der Eintragungsunterlagen: öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden

Frist/Dauer

keine

Kosten

  • Gebühren und Auslagen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 04.09.2023

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