Tierarzt / Tierärztin mit selbstäniger Berufsausübung, Anzeigepflicht zu Änderungen beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn sich nachträgliche Änderungen Ihrer beruflichen Umstände hinsichtlich der selbständige Berufsausübung, zum Beispiel Beendigung oder Änderungen gemäß Sächsischem Gesundheitsdienstgesetz (SächsGVBL) ergeben, müssen Sie diese beim für den Ort der Niederlassung zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Zuständige Stelle
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des zuständigen Landkreises/der zuständigen kreisfreien Stadt
Voraussetzungen
- Approbation als Tierarzt, selbständige Berufsausübung als Tierarzt
Verfahrensablauf
- Stellen Sie Ihre Anzeige über die Änderungen Ihrer selbstständigen Tätigkeit als Tierarzt oder Tierärztin persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
unverzüglich
Hinweis: Der Landestierärztekammer müssen Änderungen innerhalb eines Monats gemeldet werden.
Kosten
keine Angaben
Rechtsgrundlage
- § 14 Absatz 1 Sächsisches Gesundheitsdienstgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2024 (SächsGVBl) –. Seite 858
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 10.04.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.