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Tierarzt / Tierärztin mit selbstäniger Berufsausübung, Anzeigepflicht zu Änderungen beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Allgemeine Informationen

Wenn sich nachträgliche Änderungen Ihrer beruflichen Umstände hinsichtlich der selbständige Berufsausübung, zum Beispiel Beendigung oder Änderungen gemäß Sächsischem Gesundheitsdienstgesetz (SächsGVBL) ergeben, müssen Sie diese beim für den Ort der Niederlassung zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Zuständige Stelle

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des zuständigen Landkreises/der zuständigen kreisfreien Stadt

Voraussetzungen

  • Approbation als Tierarzt, selbständige Berufsausübung als Tierarzt

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie Ihre Anzeige über die Änderungen Ihrer selbstständigen Tätigkeit als Tierarzt oder Tierärztin persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

unverzüglich

Hinweis: Der Landestierärztekammer müssen Änderungen innerhalb eines Monats gemeldet werden.

Kosten

keine Angaben

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 10.04.2025

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