Hochschulstudium, Direktbewerbung einreichen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Um einen Studienplatz bewerben Sie sich direkt bei der Hochschule, die den gewünschten Studienplatz anbietet – mit Ausnahme der bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge und der sonstigen Studiengänge, die von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden.
Hinweis: Bereits vor dem Bewerbungsschluss können die Eignungsverfahren stattfinden. Erkundigen Sie sich daher frühzeitig bei der betreffenden Hochschule über die etwaigen Termine.
Zuständige Stelle
Hochschule, an der Sie studieren möchten
(Geben Sie in das Amt24-Suchfeld "Hochschule" oder "Universität" und den Standort ein.)
Voraussetzungen
- Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur, Fachhochschulreife, bestandene Meisterprüfung, bestandene Zugangsprüfung)
- gegebenenfalls Erfüllung spezieller Anforderungen
Die Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber können abhängig vom Studiengang und Studienstandort unterschiedlich sein.
Verfahrensablauf
Bewerbung
- Füllen Sie den Antrag auf Zulassung / Immatrikulation und die Bewerbungsunterlagen der jeweiligen Hochschule (die Online-Formulare stehen meistens auch zum Download im Internet) vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
- Reichen Sie den Antrag gemeinsam mit allen Unterlagen bei der zuständigen Stelle der Hochschule ein, die über die Zulassung entscheidet. Achten Sie auf die fristgemäße Zustellung.
- Nachdem die Hochschule über Ihre Zulassung entschieden hat, erhalten Sie einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid.
Zulassungsbescheid
Der Bescheid enthält Angaben über die Fristen für Annahme des Studienplatzes und die Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule.
Ablehnungsbescheid
Sie erfahren, auf welcher Rangposition Sie sich befinden und erhalten Angaben zum Nachrückverfahren. Durch das Nachrückverfahren besteht die Möglichkeit, dass Sie trotz einer Ablehnung kurzfristig einen Studienplatz erhalten. Dies ist dann der Fall, wenn Bewerberinnen und Bewerber, die eine Zulassung bekommen, diese nicht in Anspruch nehmen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, zum Beispiel des Abiturs oder der bestandenen Zugangsprüfung (amtliche Beglaubigung)
- je nach Hochschule unterschiedliche Bewerbungsunterlagen, zum Beispiel Anträge für das Eignungsverfahren
Frist/Dauer
Die Bewerbungsfristen sind unterschiedlich, Sie können sich darüber am besten im Online-Angebot der jeweiligen Hochschule informieren.
Bewerbungsfristen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Der Zulassungsantrag muss für das Sommersemester bis zum 15. Januar und für das Wintersemester bis zum 15. Juli bei der Hochschule eingegangen sein (Ausschlussfristen). Wurde der Zulassungsantrag fristgerecht gestellt, werden nachträglich eingereichte Unterlagen berücksichtigt, sofern sie bei der Hochschule für das Sommersemester bis zum 20. Januar und für das Wintersemester bis zum 20. Juli eingegangen sind.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- §19 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) – Immatrikulation
- §§ 27 ff. Hochschulrahmengesetz (HRG) – Zulassung zum Studium
- Sächsisches Hochschulzulassungsgesetz (SächsHZG)
- Sächsische Studienplatzvergabeverordnung (SächsStudPlVergabeVO)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 31.07.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.