Wasserbuch, Einsicht und Auszug beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Das Wasserbuch ist ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch. Verzeichnet sind Wasserrechte und Angaben zu wasserwirtschaftlich begründeten Schutzgebieten. Das Verzeichnis dient dem Überblick und dem Nachweis über Entscheidungen der Behörden.
Das Sächsische Wassergesetz erlaubt jedem den Einblick, der wasserrechtliche Angaben benötigt wie zum Beispiel zu Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten, Kläranlagen, Wasserkraftanlagen oder Grundwasser-Entnahmen.
Zuständige Stelle
Untere Wasserbehörde in Dresden, Leipzig oder Chemnitz oder des Landratsamtes
Voraussetzungen
Um Dokumente einzusehen, auf die die Eintragung Bezug nimmt, müssen Sie ein rechtliches Interesse darlegen. Für bestimmte Dokumente ist die Einsichtnahme nur mit Zustimmung der oder des Berechtigten möglich.
Verfahrensablauf
Online-Recherchen im Wasserbuch sind bis auf Weiteres nicht möglich, das digitale Wasserbuch des Freistaates Sachsen wird derzeit überarbeitet.
Auszug aus dem Wasserbuch
- Beantragen Sie bei der zuständigen Stelle per Fax, E-Mail oder Brief einen amtlichen Auszug aus dem Wasserbuch.
- Treffen Sie in Ihrem Schreiben Angaben zum betreffenden Gewässergebiet und / oder zum Rechtsinhaber (falls bekannt mit Wasserbuch-Nummer) und nennen Sie den Grund Ihrer Anfrage.
- Die Wasserbehörde erstellt Ihnen die Ausdrucke und sendet Ihnen diese kostenpflichtig zu.
Tipp: Je genauer Ihre Angaben sind, desto schneller kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Nehmen Sie gegebenenfalls vorab Einsicht in das Digitale Wasserbuch.
Erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag (formlos)
Kosten
- Einsicht in das digitale Wasserbuch: kostenlos
- amtlicher Auszug aus dem Wasserbuch: Gebühren laut Sächsischem Kostenverzeichnis
Rechtsgrundlage
- § 87 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 88 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG)
- Sächsische Wasserzuständigkeitsverordnung
(SächsWasserZuVO) – Zuständigkeiten der Wasserbehörden - Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) – Lfd. Nr. 1, Allgemeine Amtshandlungen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 04.08.2023
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.