Verbringensgenehmigung für den innergemeinschaftlichen Transport von zivilen Explosivstoffen und Munition
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Der Versender von zivilen Explosivstoffen beantragt im Empfängerland eine Verbringensgenehmigung, die die gesamte Transportkette einschließt (einschließlich jeweils Durchfuhrländer).
Voraussetzungen
In der Regel Befähigungsschein nach Sprengstoffrecht.
Erforderliche Unterlagen
Benutzung des Antragsformulars der BAM für Verbringensgenehmigungen
Frist/Dauer
Das Verfahren dauert ein bis zwei Wochen.
Kosten
Abrechnung nach Kostenverordung der BAM (BAMKostV)
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Bundesamt für Materialforschung. 01.03.2022
Zuständige Dienststelle
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