Exmatrikulation beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Sie erfolgt auf Ihren Antrag hin oder in bestimmten Fällen auch automatisch.
Zuständige Stelle
Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind (Geben Sie in das Amt24-Suchfeld "Hochschule" oder "Universität" und den Standort ein.)
Voraussetzungen
Exmatrikulation auf Antrag:
- Wechsel des Studienortes (die Exmatrikulationsbestätigung der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule),
- Abbruch des Studiums auf eigenen Wunsch.
Exmatrikulation von Amts wegen (Beispiele):
- erfolgreicher Abschluss des Studiums (die Abschlussprüfung wurde bestanden),
- Exmatrikulation wegen endgültigen Nichtbestehens von Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung.
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Mitgliedschaft an einer Hochschule auf eigenen Wunsch beenden möchten:
- Beantragen Sie die Exmatrikulation schriftlich und begründen Sie sie gegebenenfalls.
- Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Exmatrikulation mit Angabe des Grundes sowie des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der Exmatrikulation.
- Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende eines Semesters wirksam. Liegen besondere Gründe vor, kann sie auch sofort erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen zur Exmatrikulation nötig sind, ist von Hochschule zu Hochschule verschieden.
Frist/Dauer
unterschiedlich
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 22 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) – Exmatrikulation
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 31.07.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.