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Exmatrikulation beantragen

Allgemeine Informationen

Durch die Exmatrikulation wird die Mitgliedschaft der Studierenden an der Hochschule beendet.

Die Exmatrikulation erfolgt zum beantragten Zeitpunkt oder, soweit nicht anders beantragt, zum Ende des Semesters. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich.

Nach erfolgter Exmatrikulation wird eine Exmatrikulationsbescheinigung erstellt. Die Bescheinigung der Exmatrikulation benötigen Studierende für die Rentenversicherung oder die Einschreibung an einer anderen Hochschule.

Eine Exmatrikulation erfolgt auch von Amts wegen, zum Beispiel wenn der aktuelle Semesterbeitrag nicht bezahlt oder Auflagen nicht erfüllt wurden. Wenn Studierende ihr Studium nach Erledigung aller Studienleistungen abschließen, erfolgt ebenfalls eine Exmatrikulation von Amts wegen.

Zuständige Stelle

Kontaktstellen der sächsischen Hochschulen

Universitäten

Technische Universität Dresden

Kontaktstelle: ServiceCenterStudium

URL: https://tu-dresden.de/studium/im-studium/beratung-und-service/servicecenterstudium

E-Mail-Adresse: servicecenter.studium@tu-dresden.de

Telefon: +49 351 463-42000

 

Universität Leipzig

Kontaktstelle: Studierendensekretariat

URL: https://www.uni-leipzig.de/studium/im-studium/exmatrikulation

E-Mail-Adresse: studierendensekretariat@uni-leipzig.de

Telefon: +49 341 9732058

 

Technische Universität Chemnitz

Kontaktstelle: Studierendenservice

URL:https://www.tu-chemnitz.de/studierendenservice/studserv/exma.php

E-Mail-Adresse: studierendenservice@tu-chemnitz.de

Telefon: +49 371 53133333

 

Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Kontaktstelle: Studierendenservice

URL:https://www.htw-dresden.de/studium/im-studium/studierendenservice/exmatrikulation

E-Mail-Adresse: studentensekretariat@htw-dresden.de

Telefon: +49 351 4623991

 

Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig

Kontaktstelle: Studierendensekretariat

URL: www.htwk-leipzig.de/exmatrikulation

E-Mail-Adresse: studierendensekretariat@htwk-leipzig.de

Telefon: +49 341 3076 – 6504 oder - 6505

 

Hochschule Mittweida

Kontaktstelle: Dezernat Studierendenservice

URL:https://www.studium.hs-mittweida.de/studienorganisation/studienorganisatorische-ablaeufe/

E-Mail-Adresse: studang@hs-mittweida.de

Hochschule Zittau/Görlitz

Kontaktstelle: Dezernat Studium und Internationales

URL:https://www.hszg.de/studium/dein-weg-durchs-studium/studierendensekretariat/exmatrikulation

E-Mail-Adresse: stud.info@hszg.de

Telefon: +49 3583 6123055

 

Westsächsische Hochschule Zwickau

Kontaktstelle: Dezernat Studienangelegenheiten

URL: https://www.fh-zwickau.de/studium/studierende/studienorganisation/studienangelegenheiten/exmatrikulation/

E-Mail-Adresse: studieren@fh-zwickau.de

Telefon: +49 375-536 1185

 

Kunst- und Musikhochschulen

Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig

Kontaktstelle: Studierendensekretariat der HMT Leipzig

https://www.hmt-leipzig.de/studium/pruefungen-3

E-Mail-Adresse: studienangelegenheiten-Orga@hmt-leipzig.de

Telefon: +49 341-2144625

 

Palucca-Hochschule für Tanz Dresden

Kontaktstelle: Studentenbüro

URL: https://palucca.eu/service/studienberatung/studierendenbuero

E-Mail-Adresse: studentenbuero@palucca.eu

Telefon: +49 (0)351 25906-20, -21, -75

 

Hochschule für Bildende Künste Dresden

Kontaktstelle: Referat für Studienangelegenheiten

https://www.hfbk-dresden.de/studium/studienorganisation/formulare-informationen

E-Mail-Adresse: referat-sta@hfbk-dresden.de

Telefon: +49 351 4402 2140 oder -2219

 

Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden

URL: www.hfmdd.de

E-Mail-Adresse: it@hfmdd.de

 

Duale Hochschule Sachsen

Kontaktstelle: Prüfungsamt des jeweiligen Standorts

URL: https://www.dhsn.de/

E-Mail-Adresse: standortabhängig

Telefon: standortabhängig

Sollte zu Ihrer Hochschule keine Kontaktstelle angegeben sein, informieren Sie sich bitte direkt auf den Websites der Hochschule.

Voraussetzungen

  • Sie müssen eingeschriebene Studentin beziehungsweise eingeschriebener Student an einer Hochschule sein.
  • Sie haben einen Antrag auf Exmatrikulation gestellt und die notwendigen Angaben gemacht.

Je nach Hochschule und ihrer jeweiligen Regelung müssen gegebenenfalls vor der Exmatrikulation ausgeliehene Gegenstände, das Semesterticket, der Studierendendausweis und Ähnliches zurückgegeben werden.

Verfahrensablauf

  • Ein Antrag auf Exmatrikulation wird bei der Hochschule gestellt
  • Nach durchgeführter Exmatrikulation wird ein entsprechender Bescheid erstellt
  • Je nach Hochschule und ihrer jeweiligen Regelung müssen gegebenenfalls vor der Exmatrikulation ausgeliehene Gegenstände, das Semesterticket, der Studierendendausweis und Ähnliches zurückgegeben werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag auf Exmatrikulation

Frist/Dauer

Beantragung der Exmatrikulation: jederzeit

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 10.03.2025

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Ortsauswahl

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