Exmatrikulation beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Durch die Exmatrikulation wird die Mitgliedschaft der Studierenden an der Hochschule beendet.
Die Exmatrikulation erfolgt zum beantragten Zeitpunkt oder, soweit nicht anders beantragt, zum Ende des Semesters. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich.
Nach erfolgter Exmatrikulation wird eine Exmatrikulationsbescheinigung erstellt. Die Bescheinigung der Exmatrikulation benötigen Studierende für die Rentenversicherung oder die Einschreibung an einer anderen Hochschule.
Eine Exmatrikulation erfolgt auch von Amts wegen, zum Beispiel wenn der aktuelle Semesterbeitrag nicht bezahlt oder Auflagen nicht erfüllt wurden. Wenn Studierende ihr Studium nach Erledigung aller Studienleistungen abschließen, erfolgt ebenfalls eine Exmatrikulation von Amts wegen.
Zuständige Stelle
Kontaktstellen der sächsischen Hochschulen
Universitäten
Technische Universität Dresden
Kontaktstelle: ServiceCenterStudium
URL: https://tu-dresden.de/studium/im-studium/beratung-und-service/servicecenterstudium
E-Mail-Adresse: servicecenter.studium@tu-dresden.de
Telefon: +49 351 463-42000
Universität Leipzig
Kontaktstelle: Studierendensekretariat
URL: https://www.uni-leipzig.de/studium/im-studium/exmatrikulation
E-Mail-Adresse: studierendensekretariat@uni-leipzig.de
Telefon: +49 341 9732058
Technische Universität Chemnitz
Kontaktstelle: Studierendenservice
URL:https://www.tu-chemnitz.de/studierendenservice/studserv/exma.php
E-Mail-Adresse: studierendenservice@tu-chemnitz.de
Telefon: +49 371 53133333
Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Kontaktstelle: Studierendenservice
URL:https://www.htw-dresden.de/studium/im-studium/studierendenservice/exmatrikulation
E-Mail-Adresse: studentensekretariat@htw-dresden.de
Telefon: +49 351 4623991
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Kontaktstelle: Studierendensekretariat
URL: www.htwk-leipzig.de/exmatrikulation
E-Mail-Adresse: studierendensekretariat@htwk-leipzig.de
Telefon: +49 341 3076 – 6504 oder - 6505
Hochschule Mittweida
Kontaktstelle: Dezernat Studierendenservice
URL:https://www.studium.hs-mittweida.de/studienorganisation/studienorganisatorische-ablaeufe/
E-Mail-Adresse: studang@hs-mittweida.de
Hochschule Zittau/Görlitz
Kontaktstelle: Dezernat Studium und Internationales
URL:https://www.hszg.de/studium/dein-weg-durchs-studium/studierendensekretariat/exmatrikulation
E-Mail-Adresse: stud.info@hszg.de
Telefon: +49 3583 6123055
Westsächsische Hochschule Zwickau
Kontaktstelle: Dezernat Studienangelegenheiten
E-Mail-Adresse: studieren@fh-zwickau.de
Telefon: +49 375-536 1185
Kunst- und Musikhochschulen
Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig
Kontaktstelle: Studierendensekretariat der HMT Leipzig
https://www.hmt-leipzig.de/studium/pruefungen-3
E-Mail-Adresse: studienangelegenheiten-Orga@hmt-leipzig.de
Telefon: +49 341-2144625
Palucca-Hochschule für Tanz Dresden
Kontaktstelle: Studentenbüro
URL: https://palucca.eu/service/studienberatung/studierendenbuero
E-Mail-Adresse: studentenbuero@palucca.eu
Telefon: +49 (0)351 25906-20, -21, -75
Hochschule für Bildende Künste Dresden
Kontaktstelle: Referat für Studienangelegenheiten
https://www.hfbk-dresden.de/studium/studienorganisation/formulare-informationen
E-Mail-Adresse: referat-sta@hfbk-dresden.de
Telefon: +49 351 4402 2140 oder -2219
Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden
URL: www.hfmdd.de
E-Mail-Adresse: it@hfmdd.de
Duale Hochschule Sachsen
Kontaktstelle: Prüfungsamt des jeweiligen Standorts
URL: https://www.dhsn.de/
E-Mail-Adresse: standortabhängig
Telefon: standortabhängig
Sollte zu Ihrer Hochschule keine Kontaktstelle angegeben sein, informieren Sie sich bitte direkt auf den Websites der Hochschule.
Voraussetzungen
- Sie müssen eingeschriebene Studentin beziehungsweise eingeschriebener Student an einer Hochschule sein.
- Sie haben einen Antrag auf Exmatrikulation gestellt und die notwendigen Angaben gemacht.
Je nach Hochschule und ihrer jeweiligen Regelung müssen gegebenenfalls vor der Exmatrikulation ausgeliehene Gegenstände, das Semesterticket, der Studierendendausweis und Ähnliches zurückgegeben werden.
Verfahrensablauf
- Ein Antrag auf Exmatrikulation wird bei der Hochschule gestellt
- Nach durchgeführter Exmatrikulation wird ein entsprechender Bescheid erstellt
- Je nach Hochschule und ihrer jeweiligen Regelung müssen gegebenenfalls vor der Exmatrikulation ausgeliehene Gegenstände, das Semesterticket, der Studierendendausweis und Ähnliches zurückgegeben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag auf Exmatrikulation
Frist/Dauer
Beantragung der Exmatrikulation: jederzeit
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 22 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) – Exmatrikulation
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 10.03.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.