Fachschule, Anmeldung
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie über eine im Regelfall abgeschlossene Berufsausbildung und auch über Berufserfahrung verfügen, können Sie an der Fachschule eine höhere berufliche Qualifikation erlangen. An den Fachschulen werden in den Fachbereichen Gestaltung, Sozialwesen, Technik und Wirtschaft sowie an den landwirtschaftlichen Fachschulen vielfältige Ausbildungsgänge angeboten.
Absolventen* erhalten in den verschiedenen Fachrichtungen Berufsabschlüsse wie zum Beispiel "Staatlich geprüfter Techniker", "Staatlich anerkannter Erzieher" und "Staatlich geprüfter Betriebswirt". Daneben können je nach Angebot der Schule auch Fremdsprachenzertifizierungen, Vorbereitungskurse auf Meisterprüfungen und andere Qualifikationen absolviert werden.
In den Fachbereichen Gestaltung, Sozialwesen, Technik und Wirtschaft sowie in der dreijährigen landwirtschaftlichen Fachschule kann in Verbindung mit einer Zusatzausbildung auch die Fachhochschulreife erworben werden.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Zuständige Stelle
die Fachschule Ihrer Wahl
Voraussetzungen
- abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrungen
im Fachbereich Sozialwesen auch Anrechnung einer
- langjährigen einschlägigen Berufstätigkeit oder
- bereits erworbene allgemeine Hochschulreife beziehungsweise Fachhochschulreife einschließlich mehrwöchigem einschlägigen Praktikum
Gegebenenfalls gelten darüber hinaus noch weitere besondere Aufnahmevoraussetzungen. Über die Einzelheiten können Sie sich in der Schulordnung Fachschule informieren. (siehe > Rechtsgrundlagen)
Versagung der Aufnahme
Die Aufnahme an der Fachschule wird generell versagt:
- wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind
- wer mehr als einmal
- nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wurde oder
- die Abschlussprüfung nicht bestanden hat
- wenn wegen zu vieler Bewerber ein Auswahlverfahren durchgeführt werden muss, in dessen Folge ein Antrag nicht berücksichtigt werden kann
- wenn der Bewerber persönlich nicht geeignet ist, weil er vorsätzlich eine Straftat begangen hat
Unter Umständen kann die Aufnahme auch versagt werden:
- wenn der Antrag bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegen hat.
Zugangsberuf
Für die Aufnahme an Fachschulen ist zumeist eine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich. In dem Zusammenhang sind einschlägige Berufe (sogenannter Zugangsberuf) festgelegt worden. Anhand der "Liste der Zugangsberufe" , die an den Fachschulen vorliegt, finden Sie heraus, ob Ihr Berufsabschluss einen Zugangsberuf für den gewünschten Fachschulbildungsgang darstellt..
Anrechnung von Teilzeittätigkeiten
Wenn für die Aufnahme an der Fachschule eine Berufstätigkeit von bestimmter Dauer vorausgesetzt wird, bezieht sich die Angabe auf eine Vollzeitbeschäftigung. Bei einer Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Dauer der geforderten Berufstätigkeit entsprechend.
Erwerb der Fachhochschulreife
In ausgewählten Fachschulbildungsgängen kann zusätzlich die Fachhochschulreife erworben werden. Zur Prüfung für die Fachhochschulreife werden Schüler zugelassen,
- die den mittleren Schulabschluss vor der Abschlussprüfung der Fachschule erworben haben,
- die einen mindestens sechsjährigen fortlaufenden Unterricht im Fach Englisch erhalten oder gleichwertige Kenntnisse in Englisch erworben haben und diese in einer Prüfung nachweisen konnten,
- sowie Schüler, die an dem in der Stundentafel als "Zusatzausbildung Fachhochschulreife" ausgewiesenen Unterricht teilgenommen und nicht mehr als 20 Prozent der Stunden unentschuldigt versäumt haben.
Verfahrensablauf
Für die Aufnahme an einer Fachschule bewerben Sie sich an der von Ihnen ausgewählten Fachschule. Meist genügt ein formloser Antrag. Sie sollten sich jedoch bereits im Vorfeld bei der Schulleitung über die Formalitäten der Antragstellung informieren.
Wichtig: Wenn Sie in die Fachschule aufgenommen werden, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Bekanntgabe ebenfalls schriftlich mitteilen, ob Sie den Platz in Anspruch nehmen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt Ihr Anspruch auf die Zulassung.
Auswahlverfahren
- Sind in einem Bildungsgang mehr Bewerber als Plätze vorhanden, führt die Schulleitung für alle Bewerber, welche die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, ein Auswahlverfahren durch.
- Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung. Die Aufnahmeentscheidung wird schriftlich bekannt gegeben und steht unter dem Vorbehalt, dass Sie ein eventuell fehlendes Abschluss- oder Versetzungszeugnis noch nachreichen und an der Fachschule tatsächlich die entsprechenden Klassen gebildet werden.
Erforderliche Unterlagen
Mit dem Aufnahmeantrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- beglaubigte Kopien der Zeugnisse, die die Aufnahmevoraussetzungen nachweisen
- Nachweise für die Aufnahmevoraussetzungen, die nicht durch Zeugnisse nachgewiesen werden können
- ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- eine Erklärung darüber,
- ob der Bewerber bereits zu einer Abschlussprüfung in demselben Bildungsgang zugelassen wurde, an der Abschlussprüfung teilgenommen hat und welche Ergebnisse erzielt worden sind,
- an welcher Fachschule sich der Bewerber außerdem beworben hat und
- ob der Bewerber bereits in einem oder mehreren Auswahlverfahren einer Fachschule nicht berücksichtigt werden konnte
- gegebenenfalls eine Erklärung über das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte, wenn die Aufnahme an der Schule versagt werden würde
- ein Führungszeugnis, wenn die Schulleitung dieses fordert
Zur Anmeldung werden folgende Daten verarbeitet
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht
- Anschrift
- Telefonnummer
- Staatsangehörigkeit
- Art und Grad einer Behinderung oder chronischen Krankheit, soweit sie für die Ausbildung von Bedeutung sind.
Frist/Dauer
- keine
Hinweis: Die Bewerbungsfrist für die Anmeldung an der Fachschule legen die Schulleitungen selbst fest. Bitte erfragen Sie deshalb die genauen Daten für das Anmeldeverfahren direkt an der jeweiligen Fachschule.
Kosten
- keine
Über die Kosten einer Ausbildung an einer Schule in freier Trägerschaft informieren Sie sich bitte an dieser Schule.
Rechtsgrundlage
- § 6 Schulordnung Fachschule (FSO) – Aufnahmevoraussetzungen
- § 7 Schulordnung Fachschule (FSO) – Aufnahmeverfahren
- § 8 Schulordnung Fachschule (FSO) – Auswahlverfahren
- § 9 Schulordnung Fachschule (FSO) – Versagungsgründe
- § 105 Schulordnung Fachschule (FSO) – Fachhochschulreife: Zulassung zur Prüfung und Widerruf der Prüfungsteilnahme
Besondere Aufnahmevoraussetzungen
- § 66 Schulordnung Fachschule (FSO) – Fachrichtung Heilerziehungspflege
- § 73 Schulordnung Fachschule (FSO) – Fachrichtung Sozialpädagogik
- § 89 Schulordnung Fachschule (FSO) – Landwirtschaftliche Fachschulen (zweijährige und dreijährige Fachschule)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 10.06.2026
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.