Großraum- und Schwerlasttransporte, Erlaubnis / Ausnahmegenehmigung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie als Unternehmen einen Transport im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde.
Hinweis:
Für Großraum- und Schwerlasttransporte müssen Sie besonders sorgfältig planen. Es wird empfohlen, die Details frühzeitig mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu besprechen.
Zuständige Stelle
Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Voraussetzungen
Um für den geplanten Transport eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung zu erhalten, muss dieser folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Eine Beförderung auf der Schiene und/oder auf dem Wasser kommt nicht in Frage.
- Es stehen geeignete Straßen zur Verfügung. Die Verkehrssicherheit und der Schutz der Infrastruktur (Straßen, Brücken, Tunnel) stehen dabei im Vordergrund.
Verfahrensablauf
Für die Beantragung der Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung steht Ihnen in Sachsen das Online-Verfahren "Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS)" zur Verfügung (unter "Formulare & Online-Dienste" – nach Ortsauswahl).
Erforderliche Unterlagen
- eine von Ihnen unterschriebene Haftungserklärung
- für die Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO (übermäßige Straßenbenutzung)
- Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
Die Behörde wird sich bei Ihnen melden, wenn weitere Unterlagen zur Bearbeitung des Antrags nötig sind.
Frist/Dauer
keine
Kosten
- EUR 40,00 bis EUR 1.300,00 (aufwandsabhängig)
Rechtsgrundlage
- § 29 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVZO) – Übermäßige Straßenbenutzung
- § 46 Absatz 1 Nummern 2 und 5 StVO – Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
- § 47 StVO – Örtliche Zuständigkeit
- § 18 Absatz 1 StVO – Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- § 22 Absätze 2 bis 4 StVO – Ladung
- § 32 StVZO – Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
- § 34 StVZO – Achslast und Gesamtgewicht
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 2013)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH. 21.05.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.