Gymnasium, Leistungserhebung zur Anmeldung ohne Bildungsempfehlung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
An der Leistungserhebung nimmt Ihr Kind teil, wenn die Bildungsempfehlung den Besuch einer Oberschule vorsieht, Ihre Tochter oder Ihr Sohn aber dennoch das Gymnasium besuchen möchte. Dazu melden Sie Ihr Kind an dem Gymnasium Ihrer Wahl an.
Die Leistungserhebung findet an dem Gymnasium statt, an dem Sie Ihr Kind angemeldet haben.
Hinweis: Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium kann auch noch am Ende des Schuljahres erteilt werden, wenn eine so deutliche Leistungssteigerung gezeigt wird, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Zuständige Stelle
Gymnasium, an dem Ihr Kind angemeldet ist
Voraussetzungen
- Bildungsempfehlung in der vierte Klasse für die Oberschule oder
- Schüler der Klassenstufe vier einer nicht staatlich anerkannten Grundschule oder allgemeinbildenden Förderschule in freier Trägerschaft
Verfahrensablauf
Beantragung
Antrag auf Annahme Ihres Kindes bei dem Gymnasium Ihrer Wahl. Die Prüfungen finden an zentral festgelegten Terminen statt.
Leistungserhebung
Als Leistungserhebung wird eine schriftliche Prüfungsarbeit angefertigt, welche die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zu gleichen Teilen umfasst.
- Die Arbeitszeit beträgt 60 Minuten.
- Die Bewertung erfolgt ohne Benotung.
- Das Ergebnis der Leistungserhebung wird den Eltern in dem verpflichtenden Beratungsgespräch mitgeteilt.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
- Anmeldung am Gymnasium: bis 01.03.2024
- schriftliche Leistungserhebung: 05.03.2024
- schriftlicher Nachtermin bei Vorliegen eines wichtigen Verhinderungsgrundes: 13.03.2024
- Mitteilung des Ergebnisses im Rahmen des Beratungsgespräches
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 7 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemeinbildende Gymnasien und die Abiturprüfung im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung – SOGYA) – Leistungserhebung, Beratungsgespräch
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.