Bewerbung als Pflegeeltern beim Jugendamt
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Bewerbung zur Vollzeitpflege
Sammeln Sie zunächst vielfältige Informationen: Lesen Sie Broschüren, sprechen Sie mit Pflegeeltern aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis, stöbern Sie im Internet, beschaffen Sie sich Bücher und denken Sie in jedem Fall gut über die Aufnahme eines Pflegekindes nach.
Im zweiten Schritt wird das Vorhaben konkreter, denn nun erfolgt eine Nachfrage beim Jugendamt am Wohnort. Hier werden die Interessierten zu Informationsveranstaltungen, Vorbereitungsseminaren und individuellen Beratungen eingeladen.
Zuständige Stelle
Jugendamt der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Voraussetzungen
Sie können unabhängig von Ihrem Familienstand ein Pflegekind aufnehmen. Besonderes Augenmerk gilt in jedem Fall Ihren minderjährigen leiblichen Kindern. Sie müssen ebenfalls mit der Aufnahme eines Pflegekindes einverstanden sein und dürfen sich durch diese Entscheidung nicht zurückgedrängt fühlen.
Damit Sie für die Auswahl ernsthaft in Frage kommen, müssen Sie jedoch weitere Voraussetzungen erfüllen:
- gesundheitliche Eignung
- angemessenes Alter
- gesicherte finanzielle Verhältnisse
- genügend Wohnraum
- Zeit für die Beschäftigung mit dem Pflegekind und vor allem für dessen Erziehung
- keine Vorstrafen, insbesondere aufgrund von sexuellem Missbrauch und Gewaltdelikten
Verfahrensablauf
Beratung
- Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Ihnen in einem ersten ausführlichen Beratungsgespräch alle Fragen und geben Ihnen Informationen zur Bewerbung um ein Pflegekind. Viele Jugendämter bieten auch regelmäßig Informationsabende an.
Bewerbung
- Bewerben Sie sich mit den Unterlagen, die Ihnen genannt werden, beim Jugendamt.
- Nach der Prüfung Ihrer Bewerbung werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitere Termine mit Ihnen vereinbaren. In diesen soll Ihre Eignung als Pflegeperson beurteilt werden. Einzelne Gespräche finden auch bei Ihnen zu Hause statt, damit sich das Jugendamt einen Eindruck von Ihren Wohnverhältnissen schaffen kann.
- Parallel zu den Gesprächen bieten manche Jugendämter beziehungsweise freie Träger Informationsveranstaltungen oder Seminare an, bei denen unter anderem auch Erfahrungsberichte von Pflegeeltern vorgestellt und weitere Informationen gegeben werden.
Entschluss
- In einem abschließenden Gespräch treffen Sie zusammen mit dem Jugendamt eine grundsätzliche Entscheidung für oder gegen die Aufnahme eines Kindes. Dabei wird gegebenenfalls auch besprochen, ob Sie sich vorstellen können, ein Kind mit besonderen Bedürfnissen bei sich aufzunehmen. Befürwortet das Jugendamt Ihre Eignung, werden Sie als Bewerber vorgemerkt.
Erforderliche Unterlagen
- polizeiliches Führungszeugnis
- ärztliches Attest
- Fragebogen
- Lebensbericht (mit Informationen zu eigener Kindheit, Lebenssituation, Motivation)
- Einkommensnachweis
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder und Jugendhilfe
Freigabevermerk
Sächsisches Landesjugendamt. 17.04.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.