Siedlungswasserwirtschaft, Förderung privater Kleinkläranlagen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Ertüchtigung nach Abschnitt 2.2 der Förderrichtlinie "Siedlungswasserwirtschaft" (RL SWW/2016), Nr. 05554
Wenn Sie Ihre bestehende private Kleinkläranlage mit einer erweiterten Reinigungsstufe nachrüsten möchten, können Sie auf Antrag einen Zuschuss zu den Baukosten von bis zu EUR 750,00 erhalten.
Ziel der Förderung ist es, insbesondere im ländlichen Raum, die durch eine verbesserte Abwasserreinigung zu einem guten chemischen und ökologischen Gewässerzustand beizutragen.
Was wird gefördert?
Ertüchtigung von Kleinkläranlagen durch eine erweiterte Reinigungsstufe
Konditionen
Art der Förderung
Projektzuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
50 % der zuschussfähigen Ausgaben, maximal EUR 750,00
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweise:
- Für den Neubau von Kleinkläranlagen sind keine Zuschüsse möglich.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank (SAB)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Bauherren (Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte) von Kleinkläranlagen, die nicht Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlagen sind
Weitere Voraussetzungen
- Wirtschaftlichkeit und wasserwirtschaftliche Notwendigkeit
- Zweckbindung: zwölf Jahre für bauliche Anlagen, fünf Jahre für Maschinen und Geräte
- Abschluss eines qualifizierten Wartungsvertrages für den Zeitraum der Zweckbindung
Verfahrensablauf
Für Ihren Antrag benötigen Sie zunächst die Stellungnahme der ortszuständigen unteren Wasserbehörde (Landratsamt, in Dresden, Leipzig und Chemnitz Stadtverwaltung). Sie können zudem das Beratungsangebot der SAB nutzen.
- Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Auszahlung
- Die Auszahlung erfolgt nach Abnahme der Anlage auf Antrag, diesem legen Sie die erforderlichen Nachweise und Belege bei.
- Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare
- Stellungnahme der unteren Wasserbehörde
Zur Auszahlung
- Auszahlungsantrag
- Verwendungsnachweis
- Abnahmeprotokoll
Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit der SAB ab.
Frist/Dauer
Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
Hinweis: Als Maßnahmebeginn zählt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages. In begründeten Fällen kann einem vorzeitigen Beginn rückwirkend zugestimmt werden (siehe "Verfahrensablauf").
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft (Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft – RL SWW/2016)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 02.03.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.