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Aufstiegs-BAföG beantragen

Allgemeine Informationen

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sieht – vergleichbar mit dem BAf­öG – unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung vor, wenn Sie sich über die Facharbeiter- und Gesellenprüfung oder den Berufsfachschulabschluss hinaus fortbilden wollen.

Die Förderung nach dem AFBG, auch bekannt unter "Aufstiegs-BAfö­G" (vormals "Meister-BAfö­G"), ist für Maßnahmen gedacht, mit denen Sie sich auf Meisterprüfungen und vergleichbare Abschlüsse vorbereiten. Anders als das BAföG für Studierende können Sie die Aufstiegsförderung ohne Altersbeschränkung wahrnehmen.

Heizkostenzuschuss für Aufstiegs-BAföG-Empfänger

Nähere Auskünfte zum Heizkostenzuschuss erhalten Sie unter "Weiterführende Informationen".

Was wird gefördert?

Lehrgänge öffentlicher und privater Träger zur Vorbereitung auf einen Fortbildungsabschluss als

  • Handwerks- und Industriemeister*,
  • Erzieher, Techniker,
  • Fachkaufmann,
  • Betriebswirt

oder auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen.

Welche Leistungen beinhaltet die Förderung?

  • Maßrahmenbeitrag (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)
  • Unterhaltsbeitrag (einkommens- und vermögensabhängig)
  • Familienkomponente
    • Unterhaltszuschläge für jedes Kind
    • Zuschuss für Alleinerziehende

Unterhaltsbeitrag und -zuschläge können Sie nur bei Vollzeitfortbildungen erhalten.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren aufzunehmen.

Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch den Bund und die Länder.

Hinweis: Sollten Sie bereits an einer anderen Aufstiegsfortbildung teilgenommen haben, bedeutet dies nicht automatisch, dass Ihnen keine Leistungen mehr nach dem AFBG zustehen – vorausgesetzt, Sie haben die bisherige Fortbildung nicht auch schon mit Leistungen nach dem AFBG finanziert.

Konditionen

Art der Förderung

  • zinsvergünstigtes Darlehen für den Maßrahmenbeitrag 50 %
  • Zuschuss für den Maßnahmebeitrag 50 % und für den Unterhaltsbeitrag 100 %

Höhe

  • Maßnahmebeitrag:
    Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu EUR 15.000,00 und die tatsächlich angefallenen Kosten für die Anfertigung eines Prüfungs- oder Meisterstücks bis zur Hälfte, höchstens jedoch EUR 2.000,00
  • Unterhaltsbeitrag:
    • Basisbeitrag bis zu EUR 841,00
    • Erhöhungsbetrag für Verheiratete/Verpartnerte bis zu EUR 235,00
    • Erhöhungsbetrag je Kind für welches der Teilnehmer kindergeldberechtigt ist bis zu EUR 235,00
  • Kinderzuschlag Alleinerziehende für EUR 150,00 je Kind

Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Art der Förderung

  • zinsvergünstigtes Darlehen

Es handelt sich zivilrechtlich gesehen um einen (normalen) Kredit. Wurde Ihnen das "Aufstiegs-BAföG" grundsätzlich bewilligt, darf die KfW Ihren Kreditantrag jedoch nicht ablehnen.

Laufzeit

  • Zehn Jahre (bis zu sechs Jahre tilgungsfrei)

Rückzahlung

  • monatliche Raten von mindestens EUR 128,00
  • wahlweise fester oder variabler Zinssatz
  • Rückzahlung in Teilbeträgen möglich

Teilweiser Erlass- und Stundungsmöglichkeiten (nur auf Antrag) bei:

  • bestandener Abschlussprüfung
  • Existenzgründung und Einstellung von Auszubildenden/Arbeitnehmern innerhalb von drei Jahren nach Beendigung der Maßnahme
  • geringem Einkommen
  • Pflege eines bis zu neunjährigen oder behinderten Kindes bzw. eines nahen Angehörigen bei einer Wochenarbeitszeit von maximal 30 Stunden

Förderung der Prüfungsvorbereitungsphase

Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag enden mit Ablauf des Monats, in dem planmäßig der letzte Unterricht abgehalten wird. Diese Leistungen können auf gesonderten Antrag (Formblatt G) jedoch für die Zeit zwischen Lehrgangsende und Prüfung (maximal für drei Monate) als Darlehen fortgesetzt werden. Die Prüfung muss zum erstmöglichen Zeitpunkt abgelegt werden.

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Zuständige Stelle

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Voraussetzungen

Die Fortbildung muss gezielt vorbereiten auf:

  • öffentlich-rechtlich geregelte Fortbildungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung,
  • gleichwertige Fortbildungsabschlüsse nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen oder
  • gleichwertige Fortbildungsabschlüsse an anerkannten Ergänzungsschulen auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungsordnungen.

Der Lehrgang soll also auf einen Fortbildungsabschluss vorbereiten wie beispielsweise Handwerks- oder Industriemeister, Erzieher, Techniker, Fachkaufmann, Heilerziehungspfleger, Betriebswirt.

Art und Umfang der Fortbildung:

  • Voll- oder Teilzeitmaßnahme in öffentlicher oder privater Trägerschaft (auch Fern- oder mediengestützter Lehrgang)
  • mindestens 400 Unterrichtsstunden
  • drei Jahre Teilzeitmaßnahmen maximal 4 Jahre

Weitere Voraussetzungen

  • Grad der beruflichen Höherqualifizierung über dem Level einer abgeschlossenen Erstausbildung beispielsweise zum Facharbeiter- oder Gesellen, Vorqualifikation nach den Festlegungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung.

Tipp: Lässt die Prüfungsordnung Ihrer Maßnahme dies zu, können Sie gegebenenfalls auch als Studienabbrecher oder Abiturient ohne vorherige Berufsausbildung Förderung erhalten, selbst einen Hochschulabschluss auf Bachelor-Ebene (oder ein vergleichbarer Abschluss) schließt eine Förderung nach dem „Aufstiegs-BAföG“ nicht grundsätzlich aus.

  • Der Lebensunterhalt kann nicht aus eigenen Einkünften und eigenem Vermögen gedeckt werden – es gelten Einkommens- / Vermögensgrenzen

Einkommensfreibeträge:

  • Vom Einkommen werden Freibeträge nach §§ 23ff BAföG, Sozialpauschalen und Werbungskosten abgezogen.

Vermögensfreibeträge:

  • EUR 45.000,00 je Teilnehmer
  • zusätzlich EUR 2.300,00 für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner
  • zusätzlich EUR 2.300,00 je Kind

Teilnehmer ausländischer Staatsangehörigkeit

Ob Sie als Ausländer förderungsberechtigt sind, hängt von Ihrem jeweiligen ausländerrechtlichen Status ab und ob Sie die konkreten Voraussetzungen des § 8 AFBG erfüllen. Setzen Sie sich zur Beratung bitte mit der zuständigen Stelle in Verbindung.

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich im Vorfeld, ob eine Fortbildungsförderung infrage kommt. Sie können sich dazu bei der SAB beraten lassen.

Online-Antrag stellen

Ihren Förderantrag stellen Sie online über das Antragsportal "AFBG Online" der SAB.

  • Rufen Sie das Antragsportal auf und füllen Sie die Vordrucke online aus.

Sie können die Formulare jederzeit zwischenspeichern und später weiter ausfüllen.

  • Mit "Abschließen und Versenden" wird der Antrag online an die SAB übertragen und kann schnellstmöglich bearbeitet werden.
  • Anträge und Formblätter müssen nicht mehr im Original und Papierform eingereicht werden.
  • Ausweiskopien entfallen komplett.

Besitzen Sie bereits einen Personalausweis mit aktivierter eID, können Sie sich mit dieser legitimieren, um sich den Druck von Papierdokumenten zu ersparen.

Weitere Hinweise zur Antragstellung finden Sie im Online-Portal.

Auszahlung und Kredit-Angebot

  • Die SAB prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen schnellstmöglich Bescheid, ob Sie Aufstiegs-BAföG erhalten.
  • Den Zuschussbetrag überweist Ihnen die SAB auf das angegebene Girokonto.
  • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhält Ihre Antragsdaten und unterbreitet Ihnen ein Vertragsangebot zu einem Förderdarlehen.

Änderungen melden

Ändern sich Ihre persönlichen Daten, Ihr Einkommen oder die Rahmenbedingungen Ihrer Fortbildung, melden Sie dies bitte über das AFBG-Online-Portal mit dem Formular "Änderungsanzeige zum Aufstiegs-BAföG".

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (ausgefüllter Vordruck bzw. Online-Antrag)
  • Unterlagen und Nachweise

Welche Dokumente und Nachweise Sie im Einzelnen einreichen müssen, ist in den Formularen aufgeführt.

Frist/Dauer

  • Antragstellung: spätestens bis zum Ende der Fortbildung / des Fortbildungsabschnitts
  • Auszahlung von Unterhaltsbeiträgen: frühestens ab Beginn der Fortbildung (rückwirkende Zahlung vor dem Monat der Antragstellung nicht möglich)

Kosten

  • Verfahrensgebühr: keine
  • Darlehenszinsen

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 21.06.2024

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