Schulgeld-Befreiung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Ersatzschulen sind berechtigt, Schulgeld zu erheben. Sie unterliegen dabei aber dem Sonderungsverbot, das heißt, Schulgeld darf nicht so hoch sein, dass es Schülerinnen und Schüler wegen der Besitzverhältnisse der Eltern generell ausschließt. Ersatzschulen bieten deshalb in der Regel eine Staffelung des Schulgelds, Geschwisterrabatte oder andere Nachlassmöglichkeiten an.
Tipp: Unter bestimmten Voraussetzungen kann bezahltes Schulgeld von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.
Ansprechstelle
Ihre Schule
Amt24-Behördenwegweiser
(Geben Sie in das Amt24-Suchfeld "Was?" zum Beispiel "Max-Muster-Schule" und den Schulstandort ein).
Zuständige Stelle
die betreffende Schule
Voraussetzungen
abhängig von den Regelungen der konkreten Schule
Verfahrensablauf
Mit der Bitte um Schulgeldbefreiung wenden Sie sich direkt an die jeweilige Schule. Dort erfahren Sie die weiteren Einzelheiten.
Erforderliche Unterlagen
Ob und gegebenenfalls welche Formulare und Unterlagen zur Beantragung des Schulgeldverzichts notwendig sind, erfragen Sie bei Ihrer Schule.
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 5 Absatz 1 Nummer 2 Sächsisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.