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Schulgeld-Befreiung beantragen

Allgemeine Informationen

Ersatzschulen sind berechtigt, Schulgeld zu erheben. Sie unterliegen dabei aber dem Sonderungsverbot, das heißt, Schulgeld darf nicht so hoch sein, dass es Schülerinnen und Schüler wegen der Besitzverhältnisse der Eltern generell ausschließt. Ersatzschulen bieten deshalb in der Regel eine Staffelung des Schulgelds, Geschwisterrabatte oder andere Nachlassmöglichkeiten an.

Tipp: Unter bestimmten Voraussetzungen kann bezahltes Schulgeld von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. 

Ansprechstelle

Ihre Schule

Amt24-Behördenwegweiser
(Geben Sie in das Amt24-Suchfeld "Was?" zum Beispiel "Max-Muster-Schule" und den Schulstandort ein).

Zuständige Stelle

die betreffende Schule

Voraussetzungen

abhängig von den Regelungen der konkreten Schule

Verfahrensablauf

Mit der Bitte um Schulgeldbefreiung wenden Sie sich direkt an die jeweilige Schule. Dort erfahren Sie die weiteren Einzelheiten.

Erforderliche Unterlagen

Ob und gegebenenfalls welche Formulare und Unterlagen zur Beantragung des Schulgeldverzichts notwendig sind, erfragen Sie bei Ihrer Schule.

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024

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Ortsauswahl

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