Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung registrieren lassen
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) bei der Bundesnotarkammer beantragen
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer ist die Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen aus dem gesamten Bundesgebiet. Indem Sie Ihre Vorsorgevollmacht oder Ihre Betreuungsverfügung dort registrieren lassen, ermöglichen Sie es Gerichten, im plötzlich eintretenden Vorsorge- oder Betreuungsfall über dieses öffentliche Verzeichnis herauszufinden, dass für Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung existiert.
Ab dem 01.01.2023 können auch Ärzte* Einsicht in das Register nehmen und so Kenntnis erhalten, ob für einen Patienten eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Patientenverfügung vorliegt, soweit die Auskunft für die Entscheidung über eine dringende medizinische Entscheidung erforderlich ist. Damit besteht insbesondere in Notfallsituationen die Möglichkeit, den Patientenwillen frühzeitig in Erfahrung zu bringen.
Falls Sie bei der Registrierung dazu Angaben gemacht haben, ist es über das Register sogar möglich zu erfahren, wo sich die Originalurkunde befindet.
Im Zentralen Vorsorgeregister werden bestimmte Daten über die Vorsorgevollmacht beziehungsweise die Betreuungsverfügung elektronisch erfasst. Sie können folgende Daten in das Register eingetragen:
- Daten des Vollmachtgebers:
(Familien-, Geburts- und Vornamen; Geschlecht; Geburtsdatum und -ort; Anschrift etc.) - Daten des Bevollmächtigten
(Familien-, Geburts- und Vornamen; Geburtsdatum; Anschrift; Telefonnummer etc.) - Datum, an dem die Urkunde abgefasst wurde
- Aufbewahrungsort der Urkunde
- Angaben, zu welchem Zweck die Vollmacht erteilt beziehungsweise die Betreuungsverfügung verfasst wurde (beispielsweise Angelegenheiten des Vermögens, der Gesundheitsvorsorge oder sonstige persönliche Angelegenheiten)
- Angaben über besondere Anordnungen und Wünsche
Achtung! Im Zentralen Vorsorgeregister ist nicht das Originalschriftstück mit Erklärung der Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung verwahrt. Es enthält auch keine Abschrift der Urkunde oder Informationen über deren Inhalt. Da nur das Originalschriftstück Gültigkeit besitzt, bewahren Sie dieses bitte sorgfältig auf.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Widerruf oder Löschung aus dem ZVR
Eine Änderung der Kontaktdaten, ein Widerruf oder eine Löschung sind gegebenenfalls gegen Gebühr möglich. Dabei ist eine Registrierung des Widerrufs gegenüber einer Löschung zu empfehlen, da dadurch abfragende Vormundschafts- / Betreuungsgerichte auf den Widerruf hingewiesen und zu weiteren Nachforschungen veranlasst werden, falls eine fortbestehende Vollmacht behauptet wird.
Hinweis: Sie müssen, um Ihre Vorsorgevollmacht zu widerrufen, dies gegenüber Ihrem Bevollmächtigten kundtun und eine gegebenenfalls ausgehändigte Vollmachtsurkunde zurückverlangen. Die Mitteilung eines Widerrufs an das Zentrale Vorsorgeregister ist nicht zur Beseitigung der Bevollmächtigung erforderlich oder ausreichend.
Voraussetzungen
- Erstellung und gegebenenfalls Beglaubigung oder Beurkundung einer Vorsorgevollmacht oder der Betreuungsverfügung vor der Registrierung.
Hinweis: Eine Registrierung im Vorsorgeregister ersetzt nicht die eigentliche Vorsorgevollmacht oder die Betreuungsverfügung, weswegen die Erstellung beziehungsweise Beglaubigung dieser vor der Registrierung notwendig ist.
Verfahrensablauf
Für die Registrierung wenden Sie sich entweder direkt an das Zentrale Vorsorgeregister oder Sie beauftragen einen Notar oder Rechtsanwalt damit, die Registrierung durchzuführen.
Registrierung direkt beim Zentralen Vorsorgeregister
Sie können Ihre Vorsorgevollmacht beziehungsweise Betreuungsverfügung postalisch oder über das Internet registrieren lassen. Die dazu nötigen Formulare sowie eine Bedienungsanleitung der Internetregistrierung bietet das Zentrale Vorsorgeregister an.
- Führen Sie die Internetregistrierung (Privatpersonen) beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer durch (siehe "Weiterführende Informationen").
- Gegebenenfalls füllen Sie das Zusatzformular PZ aus, um weitere Bevollmächtigte/vorgeschlagene Betreuer eintragen zu können. Auch für Änderungen und Widerruf gibt es extra Formulare.
- Falls Sie den postalischen Weg wählen, senden Sie die Registrierungsformulare an die Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 080151, 10001 Berlin.
- Neben der Registrierung durch Privatpersonen ist auch eine Registrierung durch institutionelle Nutzer (beispielsweise Notare und Rechtsanwälte) möglich, welche dann die Registrierung für Sie vornehmen lassen.
Erforderliche Unterlagen
- Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung
- bei postalischer Einreichung: Meldeformular
Frist/Dauer
Nach der Erstellung der Vorsorgevollmacht beziehungsweise der Betreuungsverfügung ist eine Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister jederzeit möglich.
Kosten
- für die Eintragung: Verfahrensgebühr
- gegebenenfalls: Notarkosten
Die Gebührenhöhe für die Eintragung hängt unter anderem davon ab, ob Sie Ihre Registrierung per Internet oder postalisch durchführen. Eine genaue Auflistung der Kosten sowie Beispielberechnungen gibt das Zentrale Vorsorgeregister.
Rechtsgrundlage
- §§ 78a und 78b Bundesnotarordnung (BNotO) – Bundesnotarkammer
- Vorsorgeregister-Verordnung (VRegV) – ZVR-Rechtsgrundlagen
- Vorsorgeregister-Gebührensatzung (VRegGebS) – Satzung über die Gebühren in Angelegenheiten des Zentralen Vorsorgeregisters
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 04.09.2023
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.