Weiterbildungseinrichtung für Gesundheitsfachberufe, staatliche Anerkennung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Die staatliche Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung für Gesundheitsfachberufe ist Voraussetzung für folgende Tätigkeiten:
- Durchführung von landesrechtlich geregelten Weiterbildungen in den Gesundheitsfachberufen
- Ausstellung von Urkunden über die Berechtigung zum Führen einer Weiterbildungsbezeichnung im Sinne der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe, zum Beispiel "Fachpflegeexpertin für den Operationsdienst"
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Zuständige Stelle
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Voraussetzungen
Einen Antrag auf Anerkennung können öffentliche, freigemeinnützige und private Träger stellen.
Eine Einrichtung wird dann als für die Weiterbildung geeignet anerkannt, wenn sie
- von einer geeigneten Person geführt wird,
- über fachlich geeignetes Unterrichtspersonal verfügt,
- die Durchführung der praktischen Weiterbildung mit geeigneten Einrichtungen, die eine fachliche Anleitung gewährleisten, vertraglich gesichert hat,
- über Unterrichtsräume und eine ausreichende Ausstattung an Lehr- und Lernmitteln verfügt und
- die Weiterbildung nach der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe durchführt.
Verfahrensablauf
Um Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle online hier über Amt24 stellen zu können, sind folgende Schritte erforderlich:
- Melden Sie sich am Servicekonto an. Besitzen Sie noch kein Servicekonto, richten Sie dieses unter "Kostenfreies Servicekonto registrieren" ein.
- Betätigen Sie die Schaltfläche unter Onlineantrag.
- Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen. Zwischengespeicherte Versionen finden Sie unter "Meine Onlineanträge" in Ihrem Servicekonto.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab. Die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die Bestätigung des Eingangs bei der zuständigen Stelle finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
- Die zuständige Stelle prüft den eingegangenen Antrag. Sollten Angaben nicht vollständig sein oder weitere Fragen bestehen, nimmt die zuständige Stelle Kontakt mit Ihnen auf.
- Sind alle Unterlagen geprüft und erfüllt die Einrichtung die Anforderungen nach § 3 Absatz 1 Weiterbildungsgesetz Gesundheitsfachberufe, erhalten Sie die Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung für die beantragte/n Weiterbildung/en in den Gesundheitsfachberufen in Form eines Bescheides.
Erforderliche Unterlagen
Im Online-Antragsverfahren werden Sie aufgefordert, folgende Unterlagen hochzuladen:
- Nachweise über die berufliche Qualifikation der Einrichtungsleitung,
- Vereinbarungen mit den kooperierenden Praxiseinrichtungen.
Gegebenenfalls müssen weitere Unterlagen hochgeladen werden. Details ergeben sich aus dem Online-Antragsverfahren.
Frist/Dauer
keine
Kosten
EUR 250,00 bis EUR 1.805
Rechtsgrundlage
- Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen im Freistaat Sachsen (Weiterbildungsgesetz Gesundheitsfachberufe)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 23.05.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.