Förderkredit "Nachhaltigkeit" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens der Rentenbank zur Steigerung der Energieeffizienz und Minderung von Emissionen in der Landwirtschaft sowie für Investitionen in den Ökologischen Landbau und zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung (Nr. 243)
Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Investitionen in der Landwirtschaft, die der Verbesserung der Effektivität und Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe dienen. Das sind insbesondere Investitionen, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Minderung von Emissionen des Sektors durch die Verbesserung und Umstellung der Produktion beitragen. Daneben haben der Ökologische Landbau und die Verbesserung der landwirtschaftlichen Tierhaltung einen hohen Stellenwert.
Hinweis: Die Darlehen aus diesem Programm sind nach der Verordnung (EU) Nr. 702/20141, Artikel 14 und 17 freigestellt und können Beihilfen enthalten.
Was wird finanziert?
- Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft (zum Beispiel Energie sparende Heizungssysteme, Gebäudedämmungen, Isolierungsmaßnahmen)
- Investitionen zur Minderung von Emissionen in der Landwirtschaft (zum Beispiel umweltgerechte Lagerstätten für Dünge- und Pflanzenschutzmittel)
- Gemeinschaftlicher Maschinenkauf von Landwirten (auch im Rahmen von speziell dafür gegründeten Personengesellschaften). Die Maschinen müssen ausschließlich auf selbstbewirtschaftenden Flächen eingesetzt werden.
- Investitionen in den Ökologischen Landbau
- Investitionen zur Verbesserung der Tierhaltung in der Landwirtschaft
- Investition von Primärproduzenten in die Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte (zum Beispiel Kellertechnik und Flaschenlager eines direktvermarktenden Weinbaubetriebs)
Konditionen
Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen
Höhe
bis zu EUR 10 Millionen je Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.
Finanzierungsanteil
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung
100 %
Laufzeit
4 bis 30 Jahre
Tilgung
Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.
Zinsbindung
bis maximal 10 Jahre
Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
Ansprechstelle
Kreditinstitut (Hausbank)
Zuständige Stelle
Landwirtschaftliche Rentenbank
Voraussetzungen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Wirtschaftsbereichen:
- Landwirtschaft
- Garten- und Weinbau
Verfahrensablauf
Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.
- Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
- Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.
- Die Antragstellung erfolgt bei Ihrer Hausbank.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.
Frist/Dauer
- Beantragung: vor Beginn hres Vorhabens
- Programm-Laufzeit: bis längstens 30.06.2023
Kosten
- Kreditzinsen
- Bearbeitungsgebühr
- Darlehenssumme ≤ EUR 125.000: bis zu ein Prozent
- Darlehenssumme > EUR 125.000: max. EUR 1.250
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank. 09.03.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.