Oberschule, Anmeldung
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Alle Grundschüler* erhalten in der vierten Klasse eine Bildungsempfehlung. In dieser wird entweder die Fortsetzung der Schullaufbahn an einer Oberschule oder an einem Gymnasium empfohlen. Der Wechsel von einem Gymnasium, einer Förderschule oder einer anderen Oberschule ist ebenfalls möglich.
Oberschulen vereinen Haupt- und Realschulbildungsgang unter einem Dach und sind besonders auf den Übergang in berufliche Bildungswege ausgerichtet.
Ansprechstelle
Die Oberschule Ihrer Wahl
- Sächsische Schuldatenbank
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Voraussetzungen
- Wechsel von der Grundschule an die Oberschule
- Bildungsempfehlung für die Oberschule oder das Gymnasium
- Entscheidung des Schulleiters über die Aufnahme
- Wechsel von der Förderschule an die Oberschule,
Wechsel von einem Gymnasium oder einer anderen Oberschule an die Oberschule - Entscheidung des Schulleiters über die Aufnahme
Verfahrensablauf
Die Eltern melden Ihre Kinder an der Oberschule an. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Schulleiter der Schule, an die gewechselt wird.
Hinweis: Die Anmeldung muss von beiden Eltern gemeinsam vorgenommen werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Ist ein Elternteil verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des abwesenden Elternteils vorgelegt werden.
- Vor dem Anmeldetermin laden Oberschulen und Grundschulen zu Informationsveranstaltungen ein. Dabei wird über die Schulabschlüsse der Oberschule sowie weiterführende Bildungsmöglichkeiten informiert. Außerdem werden Angebote im Wahlbereich und außerunterrichtliche Angebote der Oberschule vorgestellt.
- Kinder, die eine Bildungsempfehlung für die Oberschule erhalten haben, aber eine Eignungsprüfung für das Gymnasium anstreben, müssen zunächst an der Oberschule angemeldet werden. Teilen Sie diese Absicht der Schulleitung bitte bei der Anmeldung mit.
Erforderliche Unterlagen
In der Regel genügt ein formloser Antrag, informieren Sie sich aber besser bereits im Vorfeld bei der Schulleitung über die Formalitäten der Antragstellung. Mit dem Aufnahmeantrag müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- das letzte Zeugnis oder die letzte Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
- die Bildungsempfehlung
- die Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis
Bei der Anmeldung werden folgende Daten aufgenommen:
- Name und Vorname der Eltern und des Schülers
- Geburtsdatum und Geburtsort des Schülers
- Geschlecht des Schülers
- Anschrift der Eltern und des Schülers
- Telefonnummer
- die Kontaktdaten der Person, die im Notfall zu benachrichtigen ist
- Staatsangehörigkeit des Schülers (mit Einwilligung der Eltern)
- Religionszugehörigkeit des Schülers (mit Einwilligung der Eltern)
- Datum der Ersteinschulung sowie Angaben zur bisherigen Schullaufbahn (mit Einwilligung der Eltern)
- durch dafür qualifizierte Lehrende oder Schulpsychologen festgestellte Teilleistungsschwächen, Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind (mit Einwilligung der Eltern)
Frist/Dauer
- Erteilung der Bildungsempfehlung: 10.02.2023
- für das Gymnasium am Schuljahresende: 23.06.2023
- Anmeldung an der Oberschule / am Gymnasium: bis 03.03.2023
- Bescheid über die Aufnahme an der Oberschule / am Gymnasium: 26.05.2023
Hinweis: Einen Wechsel vom Gymnasium zur Oberschule müssen Sie sofort nachdem die Halbjahresinformation oder das Zeugnis ausgegeben wurde, beim Schulleiter der Oberschule beantragen.
Kosten
Die Anmeldung und der Besuch einer öffentlichen Oberschule sind für Sie kostenfrei. Über die Kosten des Besuchs einer Schule in freier Trägerschaft informieren Sie sich bitte an dieser Schule.
Rechtsgrundlage
- § 5 Schulordnung Ober- und Abendoberschulen (SOOSA) – Anmeldung
- § 6 Schulordnung Ober- und Abendoberschulen (SOOSA) – Aufnahme von Schülern
- § 7 Schulordnung Ober- und Abendoberschulen (SOOSA) – Bildungsberatung
- § 8 Schulordnung Ober- und Abendoberschulen (SOOSA) – Schulwechsel an eine andere Oberschule
- §§ 6, 8 Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA) – Aufnahmebedingungen/Ausnahmeregelungen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.