Förderkredit "Produktionssicherung" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Produktionssicherung in der Landwirtschaft (Nr. 244/245 mit Zinsbonus)
Investitionen in Anlagegüter ziehen oftmals Folgeinvestitionen nach sich. Hierzu gehören in der Landwirtschaft insbesondere Betriebsmittel, aber auch Lieferrechte als Voraussetzung für die Erweiterung der Produktion. Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Betriebsmittel und sonstige Finanzierungen von landwirtschaftlichen Unternehmen.
Die Antragstellung erfolgt immer über die Hausbanken.
Junge Landwirte unter 41 Jahren können unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Zinsbonus (LR-Top-Konditionen) erhalten.
Hinweis: Die Darlehen aus diesem Programm können De-minimis-Beihilfen auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 enthalten.
Was wird finanziert?
- Kauf von landwirtschaftlicher Fläche oder Betrieben
- Erwerb von Betriebsmitteln
- Erwerb von Lieferrechten und Zahlungsansprüchen
- Erwerb von Tieren
- Umschuldungen im Rahmen von Hofübergabeverträgen
- Abfindung weichender Erben etc.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Kosten in Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur sowie der Erwerb von forstwirtschaftlichen Flächen.
Konditionen
Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen
Höhe
bis zu EUR 10 Millionen pro Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.
Finanzierungsanteil
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung
100 %
Laufzeit
10 Jahre
Tilgung
- verschiedene Rückzahlungsrhythmen (nähere Informationen auf Anfrage bei Ihrer Hausbank oder der Rentenbank)
- bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre
Zinsbindung
bis maximal 10 Jahre
Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
Ansprechstelle
Kreditinstitut (Hausbank)
Zuständige Stelle
Landwirtschaftliche Rentenbank
Voraussetzungen
Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften aus den Wirtschaftsbereichen
- Landwirtschaft
- Garten- und Weinbau
Forstwirtschaftliche Unternehmen sind im Rentenbank-Programm "Betriebsmittel" antragsberechtigt.
Zinsbonus für Junglandwirte:
- Landwirtschaftliche Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR oder KG), wenn der Unternehmer / die Unternehmerin oder mindestens ein / eine Mitgesellschafter / in jünger als 41 Jahre alt ist.
Verfahrensablauf
Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.
- Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
- Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.
Frist/Dauer
- Beantragung: vor Beginn Ihres Vorhabens
- Programm-Laufzeit: bis längstens 30.06.2028
Kosten
- Kreditzinsen
- Bearbeitungsgebühr
- Darlehenssumme ≤ EUR 125.000: bis zu 1 Prozent
- Darlehenssumme > EUR 125.000: max. EUR 1.250
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank. 25.10.2021
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.