Verbraucherbeschwerde zur Trinkwasserqualität
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wasserversorgungsunternehmen sind dafür verantwortlich, dass nur einwandfreies Trinkwasser an den Verbraucher* geliefert wird. Was können Sie als Verbraucher tun, wenn das Wasser verfärbt ist, auffällig riecht, schmeckt oder Beschwerden verursacht?
Erster Ansprechpartner ist das Wasserversorgungsunternehmen – es muss dem Problem nachgehen. Bei begründeten Beschwerden können Sie sich aber auch an das Gesundheitsamt wenden.
Hinweis: Das Trinkwasser kann auch durch die Hausinstallation verunreinigt werden. Für die Qualität der Hausinstallation und damit auch für deren Instandsetzung beziehungsweise Wartung ist der jeweilige Hausbesitzer, Hauseigentümer beziehungsweise der Vermieter zuständig.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Zuständige Stelle
Gesundheitsamt der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Voraussetzungen
Verdacht auf Verunreinigungen im Trinkwasser
Verfahrensablauf
Anmelden eines Verdachts
- Sie können sich persönlich, schriftlich oder telefonisch bei den zuständigen Stellen melden.
- Geben Sie eine Beschreibung der Veränderung (Farbe, Geruch, Geschmack) ab.
Entnahme einer Probe
Auf Ihre Beschwerde hin kann gegebenenfalls ein Mitarbeiter des Wasserversorgungsunternehmens oder des Gesundheitsamtes in Ihren Haushalt kommen und eine Trinkwasserprobe entnehmen. Diese wird im Labor einer anlassbezogenen Analyse unterzogen.
Frist/Dauer
keine
Kosten
- Über eventuelle Kosten einer amtlichen Trinkwasseruntersuchung entscheidet das Gesundheitsamt.
- Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersuchung (ohne amtliche Beschwerde) durch anerkannte Trinkwasserlaboratorien informiert Sie die jeweilige Stelle.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.04.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.