Vereinssatzung, Entwurf mit dem Finanzamt abstimmen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Viele Vereine wollen steuerlich gemeinnützig sein, um die damit verbundenen Vorteile nutzen zu können. Ihr Satzungsentwurf sollte daher mit dem Finanzamt abgestimmt werden.
Hierzu sind Sie nicht verpflichtet, es ist jedoch empfehlenswert. Dadurch kann überprüft werden, ob Ihr Satzungsentwurf den Vorgaben des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts entspricht.
Zuständige Stelle
Finanzamt
Voraussetzungen
Ein Satzungsentwurf muss vorliegen.
Verfahrensablauf
- die Gründungsmitglieder eines Vereins stellen eine formlose Anfrage beim Finanzamt
- daraufhin gibt das Finanzamt Hinweise oder Auskünfte. Das kann in schriftlicher oder mündlicher Form geschehen
Erforderliche Unterlagen
Satzungsentwurf
Hinweis: Es wird empfohlen, den Satzungsentwurf noch vor der Gründungsversammlung vom Finanzamt überprüfen zu lassen. So können Sie gegebenenfalls noch Änderungen im Entwurf vornehmen.
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 60 Abgabenordnung (AO) – Anforderungen an die Satzung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 12.01.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.