Ganztagsangebote, Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuweisung gemäß Sächsischer Ganztagsangebotsverordnung (SächsGTAVO), Nr. 01731
Der Freistaat Sachsen unterstützt allgemeinbildende Schulen, die eigenverantwortlich Ganztagsangebote gestalten möchten. Für unterrichtsergänzende Maßnahmen, insbesondere Arbeitsgemeinschaften und zusätzliche Förderangebote, können die Schulträger und Schulfördervereine finanzielle Zuwendungen beantragen.
Was wird gefördert?
Ganztagsangebote an Schulen:
- an mindestens drei Tagen in der Woche ein Angebot, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst
- Bereitstellung eines Mittagessens
- Organisation und Durchführung in enger Kooperation und unter Verantwortung und Aufsicht der Schulleitung, konzeptioneller Zusammenhang mit dem Unterricht
bei Grundschulen:
Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Träger des Hortes, mit konkreten Aussagen zu
- Aufgaben und deren Inhalten
- Zusammenarbeit der Beteiligten im Zuweisungszeitraum
- langfristigen Zielen der Zusammenarbeit
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Zuweisung)
Höhe
- Sockelbetrag / Jahr
- Förderschulen: EUR 6.000
- sonstige Schulen: EUR 4.000
- Schülerpauschale
- Zusatzpauschale (für Förderschulen und für die Sekundarstufe I der Oberschulen und Gemeinschaftsschulen)
- Schulclubpauschale: bis zu EUR 10.000
Die Berechnung der Zuweisung erfolgt nach § 5 Sächsische Ganztagsangebotsverordnung (SächsGTVO).
Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank (SAB)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Schulträger
- Schulfördervereine
weitere Voraussetzungen
- die Angebote erfüllen die Mindestanforderungen nach §§ 2 ff. SächsGTAVO
- es liegt ein pädagogisches Konzept vor, dem die Schulkonferenz zugestimmt hat
- bei Grundschulen: es existiert eine Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Hort mit konkreten Aussagen zur Zusammenarbeit im Zuweisungszeitraum und den langfristigen Zielen der Zusammenarbeit
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Den Antrag erstellen Sie mithilfe eines elektronischen Assistenten im SAB-Förderportal. Für eine Antragstellung ist es zunächst erforderlich, dass Sie sich als Antragsteller legitimieren. Anschließend können Sie Ihren Antrag über das Förderportal stellen.
- Mithilfe des Vordrucks sab66000 beantragen Sie Ihren geschützten Zugang für das Förderportal.
- Sie erhalten anschließend per E-Mail einen individuellen Aktivierungslink, mit dem Sie sich am Förderportal online anmelden können. Als Nutzerkennung geben Sie bitte Ihre Kundennummer an.
- In diesem für Sie registrierten und geschützten Bereich können Sie Ihre Anträge erstellen. Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
- Drucken Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Weitere benötigte Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 oder über die SAB.
- Bis eine vollständige elektronische Abwicklung ermöglicht wird, reichen Sie bitte den Antrag und die weiteren Unterlagen in Papierform bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Tipp: Für Fragen zum Antragsverfahren und zu Möglichkeiten der qualitativen Weiterentwicklung der Ganztagsangebote wenden Sie sich an die Referenten für Ganztagsangebote der Standorte des Landesamtes für Schule und Bildung oder an die "Servicestelle GTA".
Auszahlung
- Die SAB überweist die Zuwendung in zwei Raten auf das angegebene Konto, eines Auszahlungsantrages bedarf es nicht.
- Weisen Sie dem Landesamt für Schule und Bildung auf dem entsprechenden Formular die zweckgemäße Verwendung der Mittel nach.
Verwendungsnachweis
- Der Verwendungsnachweis ist über das Förderportal einzureichen. Eine Einreichung außerhalb des Förderportals ist nicht mehr möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Fertig erstellter Antrag im Original, mit der Unterschrift der Schulleiterin oder des Schulleiters und der Antragsstellerin oder des Antragsstellers
- aktuell gültige und von den Partnern unterschriebene Kooperationsvereinbarung zwischen der Schule und dem Hort (kann als pdf-Datei im SAB-Portal hochgeladen werden und muss nicht mehr als Kopie vorgelegt werden)
Frist/Dauer
- Antragstellung über das Förderportal: bis 28.02. eines jeden Jahres für das kommende Schuljahr
- Verwendungsnachweis der Mittel: bis 30.09.
Die Zuweisungen werden für die Dauer eines Schuljahres bewilligt.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Sächsische Ganztagsangebotsverordnung (SächsGTAVO)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 28.06.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.