Bankverbindung beim Finanzamt ändern
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
SEPA-Lastschriftmandat für das Finanzamt erneuern (erneut erteilen)
Das Finanzamt bucht offene Steuerbeträge zum Fälligkeitstag von Ihrem Konto ab, sofern Sie ein Lastschriftmandat erteilt haben. Ändert sich Ihre Bankverbindung, müssen Sie ein neues Mandat erteilen.
Hinweis: Indem Sie die neue Bankverbindung schnellstmöglich mitteilen, vermeiden Sie Mahnungen und Säumniszuschläge!
Zuständige Stelle
Finanzamt
Voraussetzungen
Ihre Bankverbindung hat sich verändert.
Verfahrensablauf
Melden Sie Ihre neue Kontonummer dem Finanzamt schriftlich, indem Sie ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Verwenden Sie das in Amt24 bereitstehende Formular.
Erforderliche Unterlagen
Formular "SEPA-Lastschriftmandat (Finanzamt)"
Frist/Dauer
Mitteilung nach Änderung der Daten: unverzüglich
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Verordnung)
- Verfahrensmäßige Ausgestaltung der SEPA-Lastschriften: Regelwerke des European Payments Council (sogenannte Rulebooks)
Freigabevermerk
Landesamt für Steuern und Finanzen. 09.01.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.