Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme muss vor Antritt von Ihnen selbst beantragt werden.
Die Antragsformulare hierfür erhalten Sie beim jeweiligen Kostenträger.
Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation werden ganztägig ambulant oder stationär erbracht und dauern in der Regel drei Wochen.
Zuständige Stelle
Der jeweilige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Krankenversicherung.
Voraussetzungen
Die Rehabilitationsträger erbringen Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation, um:
- eine drohende oder bestehende chronische Krankheit oder Behinderung abzuwenden, zu verhüten oder zu mindern,
- eine wegen Krankheit oder Behinderung gefährdete oder geminderte Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern oder
- eine drohende oder bestehende Pflegebedürftigkeit abzuwenden, einzuschränken oder zu verhüten.
Gemäß dem Grundsatz "Rehabilitation vor Rente" verfolgen die Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation bei Erwerbstätigen das Ziel, ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern und ein möglichst dauerhaftes Wiedereingliedern in das Erwerbsleben zu erreichen. Bei älteren Versicherten, die bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, steht die Erhaltung der individuellen Selbstbestimmung und die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit im Fokus der medizinischen Rehabilitation.
Hinweis: Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation werden nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung einer solchen oder ähnlichen Leistung zur Rehabilitation erbracht. Eine Ausnahme wäre, dass vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind.
Verfahrensablauf
Den ausgefüllten Antrag auf Gewährung einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme reichen Sie bei Ihrem zuständigen Rehabilitationsträger ein. Rehabilitationsträger können sein:
- Ihre Krankenkasse
- Ihr Rentenversicherungsträger
- Ihre Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse Sachsen
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular für die medizinische Rehabilitationsmaßnahme
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- §§ 5, 6, 9, 26-29 - Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
- §§ 40, 41, 61, (111) - Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- §§ 9-13, 15, 20, 21, 28, 31, 32 - Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) - Gesetzliche Rentenversicherung
- §§ 1, 26, 27, 33 - Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (GB VII)- Gesetzliche Unfallversicherung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 16.04.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.