Gründungsberatung, Zuschuss beantragen (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Gründungsberatung nach ESF Plus-Förderrichtlinie Gründungsberatung 2021–2027, Nr. 02211
Um Ihnen den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern, gewährt Ihnen der Freistaat Sachsen Zuschüsse für Beratungsleistungen. Sie profitieren bei nahezu allen unternehmerischen Fragen vom Sachverstand kompetenter Berater* und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe. Gerade in der Anfangsphase kann richtige Beratung entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens sein.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Für welche Beratungen können Sie einen Zuschuss erhalten?
- Überarbeitung / Weiterentwicklung Ihres Gründungskonzepts
- Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen/-strategien
- Markterschließung (z. B. Marktanalyse, Vertriebs-, Marketingkonzept)
- Sicherung und Optimierung der Finanzierung
- spezifische Beratungsbedarfe bei Existenzgründungen von Sozialunternehmerinnen und Sozialunternehmern, durch Frauen oder Migranten
- Persönlichkeitsentwicklung, Führungstätigkeit von Gründern
Welche Leistungen sind von der Förderung ausgeschlossen?
- Erstellung von Gründungs- und Unternehmenskonzepten
- Beratungsleistungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-, Patent- und Steuerfragen beziehen
- Beratungsleistungen, die weniger als zwei Tagewerke umfassen
- Beratungsleistungen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Pauschalbetrag)
Höhe
EUR 400,00 (für Beratungen zu Unternehmensnachfolgen EUR 500,00) pro Tagewerk
Umfang
- mindestens zwei, maximal fünf Tagewerke bei Neugründungen und maximal zehn Tagewerke bei Unternehmensnachfolgen
- ein Tagewerk umfasst acht Stunden
- die Gründungsberatung kann ein Mal innerhalb von fünf Jahren wahrgenommen werden
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Ansprechstelle
Erstberatung (je nach geplanter Ausrichtung) durch:
- Industrie- und Handelskammern (IHK) in Sachsen
- Handwerkskammern (HWK) in Sachsen
- Landesverband der Freien Berufe
Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen, die ein Unternehmen in Sachsen gründen oder ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen
Von der Förderung ausgeschlossen sind die Vertreter folgender Berufe:
- Unternehmens- und Wirtschaftsberater
- Wirtschaftsprüfer
- Steuerberater
- Rechtsanwalt, Notar
Von der Förderung ausgeschlossen sind außerdem Personen, die bereits im Nebenerwerb tätig sind.
Verfahrensablauf
Beratungsempfehlung
Wenden Sie sich – je nach geplanter Ausrichtung – zur Erstberatung an die zuständige Kammer oder den Landesverband der Freien Berufe. Schätzt man Sie persönlich und fachlich als geeignet ein und wird Ihr Gründungsvorhaben positiv beurteilt, erhalten Sie eine entsprechende Beratungsempfehlung.
Achtung! Die Eignung des Beraters müssen Sie nachweisen, verwenden Sie dazu bitte den SAB-Vordruck Nr. 61720 (online abrufbar hier in Amt24). Auf eine Listung in der Beraterbörse der KfW-Mittelstandsbank kommt es nicht an.
Antragstellung
- Liegt Ihnen eine Beratungsempfehlung vor, können Sie den Zuschuss innerhalb von zwei Monaten beantragen.
- Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Beratung
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides müssen Sie die Beratung innerhalb von sechs Monaten wahrnehmen.
Auszahlung
- Ihren Antrag auf Auszahlung der Fördermittel sowie den Nachweis über deren Verwendung stellen Sie innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende des Bewilligungszeitraums ebenfalls elektronisch.
- Zur Auszahlung benötigt die SAB von Ihnen den Abschlussbericht sowie den Nachweis der Bezahlung (Kontoauszug) im Original.
- Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung
- Beratungsempfehlung
Für die Auszahlung
- Abschlussbericht
- Nachweis der Bezahlung (Kontoauszug) im Original
Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck.
Frist/Dauer
Antragstellung: spätestens zwei Monate nach der Beratungsempfehlung und vor Beginn des Vorhabens (Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Antragseingang bei der SAB.)
- Beratung: innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides
- Die beabsichtigte Unternehmensgründung darf bis zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht erfolgt sein.
Hinweis: Mit der Umsetzung des Vorhabens kann nach Antragseingang bei der SAB begonnen werden. Das Risiko, die beantragte Zuwendung nicht, nicht in der geplanten Höhe oder nicht zu dem geplanten Zeitpunkt zu erhalten, tragen Sie als Antragsteller.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 27.01.2023
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.