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Datenschutzbeschwerde bei den Datenschutzbeauftragten der Evangelischen und Katholischen Kirche einreichen

Allgemeine Informationen

Sie sind der Ansicht, dass eine kirchliche Einrichtung Ihre Daten nicht sorgsam verwaltet oder Ihre Daten ohne Ihr Wissen weiterleitet? Oder Sie erhalten keine Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten? In solchen Fällen haben Sie das Recht, sich bei der für Sie zuständigen kirchlichen Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Zuständige Stelle

die Kirche, an die Sie Ihre Beschwerde richten

Voraussetzungen

Sie fühlen sich in Ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie Ihre Beschwerde schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch beim zuständigen Datenschutzbeauftragten ein.
  • Schildern Sie in Ihrer Beschwerde den Sachverhalt.
  • Nennen Sie die vermeintlich verantwortliche Stelle.
  • Die Datenschutzaufsichtsbehörde geht Ihrer Beschwerde nach, klärt den Sachverhalt auf und beanstandet gegebenenfalls datenschutzrechtliche Verstöße.
  • Das Ergebnis der Überprüfung wird Ihnen mitgeteilt.

Erforderliche Unterlagen

Es ist empfehlenswert, der Beschwerde Unterlagen beizufügen, die der Datenschutzaufsichtsbehörde die Überprüfung erleichtern oder den behaupteten Datenschutzverstoß belegen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit Unterstützung durch die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte. 02.08.2023

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