Berufsfachschul- und Fachschulabschlüsse anderer Bundesländer, Anerkennung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Abschlüsse von Berufsfachschulen und Fachschulen anderer Bundesländer ohne bundesweite Gültigkeit können auf Antrag durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus als einem sächsischen Abschluss der Berufsfachschule oder Fachschule gleichwertig anerkannt werden.
Zuständige Stelle
Zeugnisanerkennungsstelle (ZAST), Landesamt für Schule und Bildung, Referat 42 – Standorte Dresden und Radebeul
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Stelle auf und lassen Sie sich beraten.
- Reichen Sie bei diesem Ihren Antrag (formloses Schreiben) mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Nach Prüfung Ihres Antrags und Entscheidung über die Gleichwertigkeit Ihres Befähigungsnachweises mit einem sächsischen Abschluss erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid oder Informationen zur Vergleichbarkeit.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der beruflichen Schule
- bei Namensänderung ein Nachweis über diesen (zum Beispiel Eheurkunde)
- ein eigenhändig unterschriebener lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die schulische und berufliche Ausbildung
Frist/Dauer
keine Informationen
Kosten
keine Informationen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.