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Berufsfachschul- und Fachschulabschlüsse anderer Bundesländer, Anerkennung beantragen

Allgemeine Informationen

Abschlüsse von Berufsfachschulen und Fachschulen anderer Bundesländer ohne bundesweite Gültigkeit können auf Antrag durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus als einem sächsischen Abschluss der Berufsfachschule oder Fachschule gleichwertig anerkannt werden.

Zuständige Stelle

Zeugnisanerkennungsstelle (ZAST), Landesamt für Schule und Bildung, Referat 42 – Standorte Dresden und Radebeul

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Stelle auf und lassen Sie sich beraten.
  • Reichen Sie bei diesem Ihren Antrag (formloses Schreiben) mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Nach Prüfung Ihres Antrags und Entscheidung über die Gleichwertigkeit Ihres Befähigungsnachweises mit einem sächsischen Abschluss erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid oder Informationen zur Vergleichbarkeit.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der beruflichen Schule
  • bei Namensänderung ein Nachweis über diesen (zum Beispiel Eheurkunde)
  • ein eigenhändig unterschriebener lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die schulische und berufliche Ausbildung

Frist/Dauer

keine Informationen

Kosten

keine Informationen

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024

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