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Personalausweis, Online-Ausweisfunktion entsperren lassen

Allgemeine Informationen

Es kann durchaus vorkommen, dass ein Personalausweis nur temporär verloren wurde. Haben Sie Ihre eingeschaltete Online-Ausweisfunktion zwischenzeitlich sperren lassen, können Sie diese in dem Fall natürlich wieder entsperren lassen.

Zuständige Stelle

Personalausweisbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

Aus Sicherheitsgründen können Sie die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion nur persönlich vornehmen lassen. Eine Vertretung ist hierfür nicht möglich. Auch eine Entsperrung über den Sperrnotruf ist nicht möglich.

Sie teilen der Personalausweisbehörde ihr Anliegen (Entsperrersuchen) vor. Nachdem Sie identifiziert wurden, wird die Personalausweisbehörde die Entsperrung veranlassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Reisepass, Geburts- oder Eheurkunde

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 24.03.2021

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