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Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Asbestbelastung, Zulassung als Fachbetrieb beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Zulassung zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Gegenwart von Asbest in schwach gebundener Form nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten ist eine Zulassung als Fachbetrieb erforderlich. Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien müssen darüber hinaus der zuständigen Behörde jeweils vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden.

Grundsätzlich ist die Herstellung, Verwendung und Bearbeitung asbesthaltiger Gefahrstoffe sowohl Betrieben als auch Privatleuten verboten. Ausnahmeregelungen gelten für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen

Voraussetzungen

  • Nachweis der Sachkunde, Fachkenntnisse und praktischen Erfahrungen
  • betriebliche Ausstattung gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 über den Umgang mit Asbest, um Personen vor gesundheitlichen Gefahren durch Asbest zu schützen.

Verfahrensablauf

Die Zulassung als Fachbetrieb nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Das vorgeschriebene Antragsformular beziehen Sie über die Internetseite "Gefahrstoffe" der Arbeitsschutzverwaltung Sachsen oder die Formular- und Download-Seite der Landesdirektion Sachsen (siehe –> Weiterführende Informationen).

Erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweis
  • Tätigkeitsbezogene Arbeitspläne/Gefährdungsbeurteilung
  • Betriebsanweisungen
  • Vorsorgenachweis
  • Personelle und sicherheitstechnische Ausstattung (konkretisiert in der TRGS 519)
  • Prüfbescheinigungen (beispielsweise Geräteüberprüfungen)
  • Nachweis des möglichen Geräte-Leasing
  • Nachweis über praktische Erfahrung des Aufsichtsführenden
  • Referenzen bereits durchgeführten Sanierungsarbeiten

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie mit der zuständigen Stelle ab.

Frist/Dauer

vor Aufnahme der Tätigkeiten

Kosten

EUR 210 bis 3.000

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 08.11.2024

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