Verein beim Finanzamt anmelden
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Verein gründen, sind Sie verpflichtet, ihn beim Finanzamt anzumelden. Außerdem müssen Sie die Gründung der Stadt- oder Gemeindeverwaltung melden.
Zuständige Stelle
Finanzamt
Voraussetzungen
Die Gründung des Vereins muss erfolgt sein. Dazu gehören:
- Wahl des Vorstands
- Einigung über die Vereinssatzung
- Gründungsprotokoll, das von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben ist
Verfahrensablauf
Teilen Sie dem Finanzamt die Vereinsgründung in einem formlosen Schreiben mit.
Erforderliche Unterlagen
- Vereinssatzung
- Gründungsprotokoll
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- Nachweis der Eintragung im Vereinsregister
Gegebenenfalls fordert das Finanzamt Unterlagen nach.
Frist/Dauer
Vereinsanmeldung: innerhalb eines Monats nach der Vereinsgründung
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 137 Abgabenordnung (AO) – Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
- § 90 AO – Mitwirkungspflichten der Beteiligten
- § 93 AO – Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
- § 97 AO – Vorlage von Urkunden
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 12.01.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.