Feinstaubplakette erwerben
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
In den Umweltzonen mehrerer Städte in Deutschland bestehen Fahrverbote für Fahrzeuge mit besonders hohen Abgaswerten. In diesen Zonen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die mit einer entsprechenden Feinstaubplakette gekennzeichnet sind oder die vom Fahrverbot ausgenommen sind.
Hinweis zur zuständigen Stelle:
Die Feinstaubplakette erhalten Sie außer bei den Kfz-Zulassungsbehörden auch bei den Prüforganisationen.
Zuständige Stelle
Kfz-Zulassungsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Voraussetzungen
Sie erhalten für Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wenn es zu einer der Schadstoffgruppen zwei bis vier gehört:
- Schadstoffgruppe zwei: rote Plakette
- Schadstoffgruppe drei: gelbe Plakette
- Schadstoffgruppe vier: grüne Plakette
Sollte Ihr Fahrzeug in die Schadstoffgruppe eins (ältere Benziner vor Euro eins und ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro eins oder schlechter) fallen, kann keine Plakette ausgestellt werden.
Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der vier Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern, die Sie in den Fahrzeugpapieren finden:
- alter Fahrzeugschein: Ziffer eins, die fünfte und sechste Stelle
- neue Zulassungsbescheinigung Teil I: Feld 14.1, die rechten beiden Ziffern
Tipp: Die oben genannten Prüforganisationen bieten online die Möglichkeit an, die Schadstoffgruppe anhand der Fahrzeugpapiere zu ermitteln.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an eine der zuständigen Stellen. Diese ermittelt, ob Ihrem Fahrzeug eine Feinstaubplakette zugeteilt werden kann und wenn ja, welche. Anschließend wird sie Ihnen ausgehändigt.
Kennzeichnen Sie Ihr Fahrzeug mit der Feinstaubplakette. Sie müssen sie dazu von innen und deutlich sichtbar an der Windschutzscheibe anbringen. Um eine reibungslose Kontrolle der Fahrzeuge in den Umweltzonen zu gewährleisten, empfiehlt es sich, diese am rechten Rand der Windschutzscheibe anzubringen.
Erforderliche Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
Frist/Dauer
keine
Kosten
Bei den Kfz-Zulassungsbehörden: EUR 5,00
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 16.08.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.