Lehrerbildungsabschlüsse an Hoch- und Fachschulen der DDR, Anerkennung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
In der DDR erworbene oder staatlich anerkannte schulische und berufliche Abschlüsse oder Befähigungsnachweise gelten im Freistaat Sachsen weiter. Auf Antrag erteilt das Landesamt für Schule und Bildung für Hoch- und Fachschulen erworbene Lehrerbildungsabschlüssen eine Bescheinigung über die Bewertung des Lehrerbildungsabschlusses.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zum Landesamt für Schule und Bildung, Standort Dresden auf und lassen Sie sich beraten.
- Reichen Sie Ihren Antrag beim Landesamt für Schule und Bildung, Standort Dresden mit den unten genannten erforderlichen Unterlagen ein.
- Nach Prüfung Ihres Antrags und Bewertung des Lehrbildungsabschlusses erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- amtlich beglaubigte Kopien oder Abschriften der vollständigen Abschlussdokumente (zum Beispiel Zeugnis und Diplomurkunde), die der Bewertung unterzogen werden soll
- beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der allgemein bildenden Schule
- bei Namensänderung ein Nachweis über diesen
- ein eigenhändig unterschriebener lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die schulische und berufliche Ausbildung
- gegebenenfalls Nachweis der beruflichen Tätigkeit bis zur Aufnahme in die Bildungseinrichtung, deren Abschluss der Gleichwertigkeitsfeststellung unterzogen werden soll
Frist/Dauer
keine
Kosten
variabel
Hinweis: Über die anfallenden Gebühren informiert Sie der Standort Dresden des Landesamtes für Schule und Bildung.
Rechtsgrundlage
- Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag – EinigVtr) vom 31.08.1990
- Verordnung des Ministerrats der DDR über die Ausbildung für Lehrämter vom 18.09.1990
- Beschluss der Kultusministerkonferenz über die "Vereinbarung über die Anerkennung und Zuordnung der Lehrerausbildungsgänge der ehemaligen DDR zu herkömmlichen Laufbahnen" vom 07.05.1993 (Beschluss von Greifswald)
- Beschluss der Kultusministerkonferenz über die "Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen" vom 22.10.1999 (Beschluss von Husum)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.