EC-Karte bei Verlust oder Diebstahl sperren lassen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Ihre EC-Karte gestohlen wurde, sollten Sie die betreffende Karte so schnell wie möglich sperren lassen, um Missbrauch zu vermeiden. Mit der einfachen Sperrung wird allerdings nur verhindert, dass Ihre Karte im PIN-Verfahren benutzt werden kann – es ist weiterhin möglich, durch Vorlage Ihrer Karte und Fälschung Ihrer Unterschrift auf Ihre Kosten zu zahlen.
Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank, ob diese an den bundesweiten Sperrnotruf 116 116 angeschlossen ist, oder ob Sie gegebenenfalls eine andere Sperrnummer verwenden müssen. Speichern Sie diese Nummer in Ihrem Mobiltelefon, damit Sie im Notfall nicht erst danach suchen müssen.
Umfassende Sperrung
In mittlerweile allen Bundesländern lassen sich EC-Karten über das System "KUNO" sperren (Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr durch Nutzung nicht polizeilicher Organisationsstrukturen). Dabei ist die Polizei elektronisch mit dem Einzelhandel beziehungsweise deren Zahlungsdienstleistern (Netzbetreiber) verbunden und kann auf Wunsch die Kartendaten einer gestohlenen oder verloren gegangenen EC-Karte in die Sperrdateien der Kassensysteme übermitteln.
Durch diese Eintragung können Unbefugte mit der gesperrten Karte auch nicht mehr im Lastschriftverfahren bezahlen.
Zuständige Stelle
Polizei, Kreditinstitut
Voraussetzungen
Ihre Karte wurde gestohlen und/oder ein Betrugsfall liegt vor.
Verfahrensablauf
Sobald Sie den Verlust oder Diebstahl der Karte bemerken, sollten Sie diese schnellstmöglich durch Ihr Kreditinstitut sperren lassen. Dazu benötigen Sie in der Regel Ihre Kontonummer (möglichst auch die Bankleitzahl).Ist Ihr Kreditinstitut am bundesweiten Sperrnotruf angeschlossen, können Sie die Sperrung unter der Rufnummer 116 116 veranlassen.
Erstatten Sie unverzüglich eine Diebstahls- oder Verlustanzeige bei der Polizei! Dort werden Sie unter anderem über die Möglichkeit aufgeklärt, die Daten in die Sperrdateien für Kassensysteme des Einzelhandels zu übertragen (System "KUNO").
Erforderliche Unterlagen
Notrufnummer
Frist/Dauer
keine
Achtung! Um Schäden durch Missbrauch der verlorenen oder gestohlenen Karten zu vermeiden, sollten Sie Ihre Karten sofort, nachdem Sie den Verlust bemerken, sperren lassen.
Kosten
keine
Hinweis: Laut Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20.10.2015 darf eine Bankkarte dann nichts kosten, wenn sie Ersatz für eine zuvor gesperrte (Original-)Karte ist. Das Urteil betrifft konkret die Bankkarten der Postbank – es ist jedoch zu erwarten, dass andere Banken nun ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse überprüfen. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrem Kreditinstitut (Bank), ob die Neuausstellung einer EC-Karte mit Kosten verbunden ist.
Rechtsgrundlage
§§ 675 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 11.03.2024
Zuständige Dienststelle
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