Fanprojekte, Projektförderung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen gemäß der Förderrichtlinie "Prävention und Sicherheit im Sport - FRL PrävSiSpo" (Nr. 08460)
Dieses Förderprogramm unterstützt Projekte zur sozialpräventiven Betreuung von Fußballfans durch Fanprojekte, Vereine und Verbände. Außerdem werden Projekte unterstützt, die zur Erhöhung der Sicherheit bei Sportveranstaltungen und zur Reduzierung gewalttätiger, im Zusammenhang mit Fußballspielen auftretenden Ereignissen beitragen.
Hinweis: Eine Förderung ist nicht von der Spielklassenzugehörigkeit des Vereins abhängig, der am Ort des Projektes oder der Maßnahme ansässig ist.
Welche Fanprojekte im Freistaat Sachsen können gefördert werden?
- A: Fanprojekte nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS), die vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) beziehungsweise der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) kofinanziert werden
- B: Sonstige Projekte der Prävention im Kontext von Sportveranstaltungen, die nicht bereits unter Nummer 1 fallen
- C: Präventives Sicherheitsmanagement beim Sächsischen Fußballverband
Konditionen für Zuwendungen nach Kategorie A
- Art der Förderung
- Projektförderung (Festbetragsfinanzierung)
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Kofinanzierung ergänzend zu einer DFB- beziehungsweise DFL-Förderung
- Förderfähige Ausgaben
- Sachausgaben
- Personalausgaben
Konditionen für Zuwendungen nach Kategorie B
- Art der Förderung
- Projektförderung (Anteilfinanzierung)
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Höhe der Förderung
- regulär bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
- in Ausnahmefällen bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben
- Förderfähige Ausgaben
- Sachausgaben
- Personalausgaben
Konditionen für Zuwendungen nach Kategorie C
- Art der Förderung
- Projektförderung (Anteilfinanzierung)
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Höhe der Förderung
- regulär bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
- Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
Hinweise:
- Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
- Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen des Freistaates Sachsen sind vorrangig zu beantragen.
Zuständige Stelle
Staatsministerium des Innern, Referat 33 (Geschäftsstelle des Landespräventionsrates im Freistaat Sachsen)
Voraussetzungen
Wichtig: Ihre Maßnahme kann nur gefördert werden, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Der entsprechende Nachweis ist erforderlicher Bestandteil der Antragsunterlagen.
Antragsberechtigte
- Für Maßnahmen nach Kategorie A: Träger von sozialpädagogisch begleiteten Fanprojekten, die den Anforderungen des NKSS entsprechen
- Für Maßnahmen nach Kategorie B: juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts
- Für Maßnahmen nach Kategorie C kann nur der Sächsische Fußballverband einen Förderantrag stellen.
Verfahrensablauf
- Die Förderung beantragen Sie bitte schriftlich auf dem vorgeschriebenen Antragsvordruck.
- Stellen Sie die weiteren Unterlagen zusammen und reichen Sie diese mit Ihrem Antrag bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle entscheidet nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, ob eine Förderung möglich ist. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag (Formulare & Online-Dienste)
- Kategorie A: Projektbeschreibung nach dem Leitfaden zur Erstellung der Projektkonzeption
- Kategorie B und C: ausführliche Projektkonzeption
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
Darüber hinaus wird auf die Förderrichtlinie verwiesen.
Frist/Dauer
- Antragstellung für Projekte nach Kategorei A und C: bis 30. September des laufenden Jahres für das Folgejahr
- Antragstellung für Projekte nach Kategorie B: jederzeit
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 21.05.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.