Tierarzt / Tierärztin, Änderungen der selbstständigen Tätigkeit bei der Landestierärztekammer anzeigen
Allgemeine Informationen
Nachträgliche Änderungen, beispielsweise Ihres Namens- oder der Adresse, sowie die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit, müssen Sie der Landestierärztekammer anzeigen.
Achtung! Für Veränderungsanzeigen beim örtlichen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt müssen gesonderte Fristen eingehalten werden.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Verfahrensablauf
Die Änderungsanzeige können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.
Frist/Dauer
Änderungsanzeige: innerhalb 1 Monats nach Aufnahme der Tätigkeit
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- §§ 1, 4 und 11 Berufsordnung der Sächsischen Landestierärztekammer
- § 3 Sächsisches Heilberufekammergesetz (SächsHKaG)
- § 5 Meldeordnung der Sächsischen Landestierärztekammer
Freigabevermerk
Sächsische Landestierärztekammer. 16.07.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.