Dolmetscher- und Übersetzerprüfung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Prüfungen für Dolmetscher* sowie Übersetzer zum Nachweis der fachlichen Eignung gemäß Sächsischem Dolmetschergesetz
Wenn Sie als Dolmetscher beziehungsweise Übersetzer bei Gerichten und Behörden tätig sein möchten, müssen Sie dafür fachlich geeignet sein. Sollten Sie noch nicht über den erforderlichen Nachweis Ihrer fachlichen Eignung verfügen, können Sie sich im Freistaat Sachsen einer staatlichen Übersetzer- oder Dolmetscherprüfung unterziehen, sofern die von Ihnen gewünschte Sprache im Prüfungsprogramm der zuständigen Stelle enthalten ist.
Die Prüfung findet einmal jährlich in Leipzig statt, der schriftliche Teil in der Regel in den Sommermonaten. Es sind folgende Prüfungen möglich:
- Übersetzerprüfung für die schriftliche Sprachenübertragung
- Dolmetscherprüfung für die mündliche Sprachenübertragung
- Teilprüfung für staatlich geprüfte Übersetzer zum Nachweis der fachlichen Eignung als Dolmetscher
- Teilprüfung für staatlich geprüfte Dolmetscher zum Nachweis der fachlichen Eignung als Übersetzer
Als Fachgebiet können folgende Bereiche gewählt werden:
- Wirtschaft
- Rechtswesen
- Technik
- Naturwissenschaften einschließlich Medizin
- Geisteswissenschaften
- Sozialwissenschaften
Hinweis: Die Prüfung kann in Fremdsprachen, für die Prüfer zur Verfügung stehen, mit Deutsch als korrespondierender Sprache abgelegt werden.
Das Bestehen der Prüfung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Dolmetscher" beziehungsweise "Staatlich geprüfter Übersetzer" und gilt als Nachweis der fachlichen Eignung für eine öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung Dolmetscher beziehungsweise Übersetzer zur Sprachenübertragung für gerichtliche und behördliche Zwecke.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Zuständige Stelle
Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig
Voraussetzungen
- Realschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsabschluss und
- mindestens zweijährige Ausbildung zum Dolmetscher beziehungsweise zum Übersetzer in der zu prüfenden Sprache oder
- abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern, bei dem die zu prüfende Sprache wesentlicher Studiengegenstand war oder
- mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit als Dolmetscher beziehungsweise Übersetzer für die zu prüfende Sprache
Verfahrensablauf
Die Zulassung zur Prüfung müssen Sie mit dem vorgeschriebenen Formular bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Die zuständige Stelle überprüft, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen. Sie erhalten hierüber eine Benachrichtigung.
- Sind Sie zur Prüfung zugelassen, besteht sowohl die Dolmetscherprüfung als auch die Übersetzerprüfung jeweils aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil mit verschiedenen Aufgaben. Zur mündlichen Prüfung werden Sie nur zugelassen, wenn Sie den schriftlichen Teil bestanden haben. Sind Sie zu einer Teilprüfung zugelassen, beschränkt sich die Prüfung auf die jeweils noch nicht abgelegten Prüfungsaufgaben.
- Über die bestandene Prüfung wird Ihnen ein Zeugnis ausgestellt. Bei nicht bestandener schriftlicher Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsaufgaben.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, gegebenenfalls Meldebescheinigung
- gegebenenfalls Nachweise einer Namensänderung
- ein handgeschriebener, nicht tabellarischer Lebenslauf mit einer lückenlosen, chronologischen Darstellung des Bildungsverlaufs und Angaben zur einschlägigen beruflichen Tätigkeit
- Kopien der Abschluss- und Abgangszeugnisse (bei fremdsprachigen Zeugnissen mit Übersetzung)
- Nachweise über eine einschlägige Vorbildung und / oder Berufspraxis (in Deutsch oder mit deutscher Übersetzung)
- Erklärung, wann, vor welcher Stelle, in welcher Sprache, in welchem Fachgebiet und mit welchem Ergebnis Sie gegebenenfalls bereits an einer Dolmetscher- oder Übersetzerprüfung teilgenommen oder zu einer solchen zugelassen wurden
- ein Passbild (nicht älter als ein Jahr, auf der Rückseite mit Namen und Geburtsdatum versehen)
Frist/Dauer
Anmeldefristen und Termine der schriftlichen Prüfungen laut Bekanntmachung im Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
Kosten
- Dolmetscher- oder Übersetzerprüfung: je EUR 510,00
- Teilprüfung für Dolmetscher und Übersetzer: je EUR 255,00
- Wiederholung der mündlichen Prüfung: EUR 255,00
Rechtsgrundlage
- Sächsische Dolmetscherprüfungsverordnung (SächsDolmPrüfVO)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) Lfd. Nr. 26 – Dolmetscherprüfung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus 28.06.2024.
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.