Nutztierrisse durch Wölfe, tote, verletzte oder auffällige Wölfe und allgemeine Wolfshinweise melden
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Meldungen über Nutztierrisse, tote, verletzte oder auffällige Wölfe sowie allgemeine Wolfshinweise (Sichtungen, Spuren, Kot) nimmt im Freistaat Sachsen "Fachstelle Wolf" beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie entgegen.
Wurden Nutztiere gerissen, vereinbart ein Gutachter mit Ihnen zeitnah einen Termin zur gemeinsamen Begutachtung. Sie erhalten bei dem Termin unter anderem auch Informationen zum Herdenschutz und zum Schadensausgleich.
Zuständige Stelle
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 64 - Fachstelle Wolf
Voraussetzungen
- Hinweis auf Nutztierriss durch Wölfe
- Tote oder verletzte Wölfe
- Auffällige Situationen
- Sichtung, Spuren oder Kot von Wölfen
Verfahrensablauf
Nutztierriss durch Wölfe anzeigen
- Wenn Sie bei der Kontrolle Ihrer Tiere tote oder verletzte Tiere vorgefunden haben und einen Wolfsübergriff vermuten, melden Sie den Schaden bitte umgehend (innerhalb von 24 Stunden) über die Hotline an die "Fachstelle Wolf".
- Ein Rissgutachter vereinbart mit Ihnen zeitnah einen Termin zur gemeinsamen Begutachtung.
Hinweis: Die kostenlose Schadenshotline ist rund um die Uhr besetzt, auch an Wochenenden oder Feiertagen.
Schadensausgleich
Anträge auf Schadensausgleich für den Verlust von Nutztieren nimmt die obere Naturschutzbehörde bei der Landesdirektion Sachsen entgegen.
Damit ein Anspruch auf Schadensausgleich geltend gemacht werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- es erfolgt eine zeitnahe Rissbegutachtung durch die Fachstelle Wolf
- bei der Rissbegutachtung wird der Wolf mit hinreichender Sicherheit als Verursacher des Schadens festgestellt
- Für Halter von Schafen, Ziegen und Gehegewild in Gattern müssen die Mindestschutzkriterien erfüllt worden sein.
Allgemeine Wolfshinweise mitteilen
Tote, verletze oder auffällige Wölfe sollten Sie ebenfalls zeitnah über die Hotline melden. Allgemeine Wolfshinweise übermitteln Sie der Fachstelle telefonisch, per E-Mail oder Online-Formular; zur Dokumentation wiederholter Wolfsbeobachtungen stehen Protokollblätter zum Download bereit.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
bei einem vermuteten Wolfsübergriff: Meldung innerhalb von 24 Stunden
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Sächsische Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum Ausgleich von durch Wolf, Luchs oder Bär verursachten Schäden (VwV Wolf)
Freigabevermerk
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 02.01.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.