Skip to content

Schwerbehindertenausweis verlängern

Allgemeine Informationen

Der Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat kann nicht verlängert werden. Läuft die Gültigkeit Ihres bisherigen Schwerbehindertenausweises ab, können Sie erneut einen Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises stellen.

Hinweis: Für die Ausstellung eines neuen Schwerbehindertenausweises ist ein Passbild erforderlich. Dieses können Sie zusammen mit dem Antrag an die für Sie zuständige Stadtverwaltung beziehungsweise das Landratsamt übersenden.

Zuständige Stelle

Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

Grad der Behinderung von mindestens 50.

Verfahrensablauf

Die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises können Sie schriftlich formlos beantragen. Den Antrag reichen Sie mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag (formloses Schreiben)
  • Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
  • gegebenenfalls Passfoto
    • Ausnahme: Bei Menschen mit Schwerbehinderung, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
  • für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel

Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.

Frist/Dauer

keine

Wichtig: Die Ausstellung eines neuen Schwerbehindertenausweises sollten Sie circa drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des alten Ausweises beantragen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 17.04.2024

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):