Promotionen, Förderung beantragen (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Promotionen gemäß der ESF-Förderrichtlinie "Hochschule und Forschung", Teil II.A Promotionen, Nr. 07471
Für Gesamtvorhaben zur Qualifizierung akademischer Nachwuchskräfte durch Forschungsarbeit im Rahmen von Promotionen können Hochschulen im Freistaat Sachsen auf Antrag Zuschüsse erhalten.
Ziel der ESF-Projektförderung "Promotionen" ist es, individuelle Bildungspotenziale auszuschöpfen, um die Innovationskraft im Freistaat Sachsen zu stärken. Akademische Fachkräfte sollen durch die Qualifikation im Rahmen einer Promotion verbesserte Einstiegschancen in die sächsische Wissenschaft und Wirtschaft erlangen.
Welche Promotionen werden gefördert?
Industriepromotionen
Industriepromotionen weisen ein gemeinsames Interesse der beteiligten Dritten mit Sitz im Freistaat Sachsen und sächsischer Hochschulen auf. Für die Förderung von Industriepromotionen ist eine Mitfinanzierung durch die beteiligten Dritten von mindestens 850,00 Euro pro relevanter Promotion und Monat erforderlich. Der Entwurf einer Finanzierungsvereinbarung zwischen den beteiligten Dritten und dem Antragssteller, die eine entsprechende Zusage der beteiligten Dritten enthält, ist mit der Antragstellung vorzulegen.
Landesinnovationspromotionen
Bei Landesinnovationspromotionen wird zu Themen geforscht, die in besonderem Interesse des Freistaates Sachsen liegen und Auswirkungen auf den sächsischen Arbeitsmarkt erwarten lassen. Für die Förderung von Landesinnovationspromotionen ist mit der Antragstellung eine Begründung des Antragstellers zum besonderen Interesse des Freistaates Sachsen am Forschungsthema und zu den erwarteten Auswirkungen auf den sächsischen Arbeitsmarkt vorzulegen.
Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere
(auch in Kombination mit einer der vorgenannten)
Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere dienen der Fortsetzung der Promotion nach familienbedingter Unterbrechung der wissenschaftlichen Tätigkeit. Bei der Förderung von Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere werden als familienbedingt Unterbrechungen von mindestens sechs Monaten zur Wahrnehmung der Elternzeit sowie zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger angesehen.
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
Promotionsstipendium als Beitrag zum Lebensunterhalt:
- für Industriepromotionen - EUR 850,00 pro Monat
- für Landesinnovationspromotionen und Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere - EUR 1.700 pro Monat
- Kinderzulage für jedes Kind, für das die geförderte Person (Promovend/-in) Kindergeld bezieht - EUR 100,00 monatlich
Verwaltungskostenpauschale in Form einer Pauschalfinanzierung, gestaffelt nach Anzahl der Stipendien
Bezugsdauer
bis zu vier Jahre
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Voraussetzungen
- einzelne Promotionen werden als Arbeitspakete innerhalb des Gesamtvorhabens des Antragstellers verstanden
- bei der Konzipierung von Promotionsvorhaben ist am jeweiligen Hochschulstandort auf eine geschlechterparitätische Besetzung hinzuwirken
- weibliche Promovierende werden sowohl durch gezielte Akquise als auch durch Etablierung von Vorhaben in Fachbereichen mit höheren Frauenanteilen angesprochen.
Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck (Weiterführende Informationen).
Verfahrensablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.
- Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Erforderliche Unterlagen
- Dokumente und Nachweise
Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck.
Frist/Dauer
- Einreichung von Projektskizzen (nächster Stichtag): 20.01.2023 für Promotionsvorhaben mit Förderstart zwischen dem 01.06.2023 und dem 01.09.2023
- Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 27.01.2023
Zuständige Dienststelle
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