Tierarzt / Tierärztin, Aufnahme der Tätigkeit bei der Sächsischen Landestierärztekammer anzeigen
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie sich als Tierarzt oder Tierärztin in Sachsen niederlassen wollen, müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit der Sächsischen Landestierärztekammer anzeigen.
Nachträgliche Änderungen oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit sind ebenfalls anzeigepflichtig.
Achtung! Dem örtlichen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit unverzüglich anzeigen.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Voraussetzungen
- Approbation als Tierarzt / Tierärztin
Verfahrensablauf
- Die Anzeige der Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit als Tierarzt oder Tierärztin können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.
- Füllen Sie dafür die unter Erforderliche Unterlagen geführten Formulare aus und reichen sie bei der zuständigen Stelle ein
Erforderliche Unterlagen
- Approbationsurkunde
- Meldebogen der Sächsischen Landestierärztekammer
- Tätigkeitsbogen der Sächsischen Landestierärztekammer
Frist/Dauer
Anzeige: innerhalb 1 Monats nach Aufnahme der Tätigkeit
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 4 Sächsisches Heilberufekammergesetz (SächsHKaG)
- §§ 1, 4 und 11 Berufsordnung der Sächsischen Landestierärztekammer
- §§ 2, 3 und 4 Meldeordnung der Sächsischen Landestierärztekammer
Freigabevermerk
Sächsische Landestierärztekammer. 19.02.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.